2014-06-13 11:09:52

Spanien: Kirche darf loyale Mitarbeiter verlangen


Ein früherer katholischer Priester mit erklärt kirchenkritischen Ansichten hat keinen Anspruch auf eine Beschäftigung als Religionslehrer. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wies am Donnerstag die Klage eines Spaniers zurück, der gegen die Nichtverlängerung seines Lehrervertrags an einer staatlichen Schule protestiert hatte. Die Richter urteilten, die Kirche könne von Religionspädagogen eine Übereinstimmung mit dem kirchlichen Lehramt erwarten. Der Entzug der Lehrerlaubnis sei durch die Autonomie der Kirche unter der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt. Die Entscheidung erging mit neun zu acht Stimmen knapp.

Der 1937 geborene Kläger Jose Antonio Fernandez Martinez hatte 1984 beim Vatikan die Befreiung von seinem Gelübde der Ehelosigkeit beantragt und 1985 zivil geheiratet. Seit 1991 unterrichtete er, inzwischen Vater von fünf Kindern, katholische Religion und Ethik an einer staatlichen Oberschule in der Region Murcia. 1996 erschien dort in einer Tageszeitung ein Beitrag über die „Bewegung für einen freiwilligen Zölibat“, in der Fernandez als aktives Mitglied auftrat. In dem Artikel äußerte die Gruppe Kritik an kirchlichen Positionen zu Abtreibung, Scheidung, Sexualität und Empfängnisverhütung.

1997 befreite der Vatikan Fernandez von seinen priesterlichen Gelübden, verbunden mit der Auflage, nicht weiter als katholischer Religionslehrer zu arbeiten, sofern nicht der Ortsbischof anders entscheide. Zwei Wochen später teilte der Bischof von Cartagena dem Bildungsministerium mit, der Lehrauftrag für Fernandez solle nicht erneuert werden. Ein Arbeitsgericht in Murcia gab dem Lehrer mit einer Diskriminierungsklage Recht. Hingegen schloss sich der Oberste Gerichtshof in Madrid 2001 in einem Berufungsverfahren der Sicht des Bildungsministeriums an, der Bischof habe im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorgaben korrekt gehandelt. Zudem sei die Nichtverlängerung des Vertrags nicht mit einer Entlassung gleichzusetzen. Vor dem spanischen Verfassungsgericht scheiterte Fernandez.

Der Menschenrechtgerichtshof in Straßburg erkannte im Verhalten der spanischen Regierungsbehörden und der Kirchenleitung keine Beeinträchtigung des Schutzes des Privatlebens. Die Kirche könne zu Recht eine besondere Loyalität von Religionslehrern erwarten, da diese als Repräsentanten der Kirche angesehen werden könnten. Widersprüche zwischen den zu unterrichtenden Lehren der katholischen Kirche und der persönlichen Haltung eines Pädagogen könnten zu einem Glaubwürdigkeitsproblem führen.

Auch der Bischof habe nicht unbegründet oder willkürlich gehandelt, so die Straßburger Richter. Fernandez als ehemaliger Leiter eines Priesterseminars hätte voraussehen können, dass sein öffentlicher Widerstand gegen bestimmte Kirchengesetze Konsequenzen zeitigen würde. Aus den Konkordatsbestimmungen zwischen Spanien und dem Heiligen Stuhl habe er wissen müssen, dass sein Unterrichtsvertrag ohne kirchliche Lehrerlaubnis nicht verlängert werden könne.

(kna 13.06.2014 gs)








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