Für die zum Tod verurteilte Christin Meriam Yahia Ibrahim besteht noch Hoffnung: Das
Todesurteil gegen die 27-jährige, schwangere Sudanesin könnte „aufgehoben“ werden.
Die Botschaft des Sudan in Italien sieht dafür, so schreibt sie in einem Statement
an das römische Außenministerium, „vernünftige Möglichkeiten“. Die orthodoxe Christin
Meriam gilt nach sudanesischem Recht automatisch als Muslimin, weil ihr Vater Muslim
ist; damit wird ihr Bekenntnis zum Christentum als Abfall vom Glauben eingestuft und
ist, auf der Basis des Scharia-Rechts, des Todes würdig. Der Comboni-Missionar Giancarlo
Ramanzini, der über vierzig Jahre im Sudan gearbeitet hat, berichtet im Gespräch mit
Radio Vatikan:
„Soweit ich weiß, wird der Prozess vor Gericht wieder aufgerollt
werden. Meriam muss erneut vor den Richtern erscheinen, und das hat mit der Aufmerksamkeit
aus dem Ausland zu tun. Sie ist im Gefängnis, im achten Monat schwanger, und bei sich
hat sie ihren ersten Sohn, der zwanzig Monate alt ist. Das Frauengefängnis von Omdurman
ist nicht der allerbeste Platz für Häftlinge... Vielleicht können die Patres in Omdurman
mit ihr sprechen, wenn sie sonntags die christlichen Häftlinge besuchen. Sie haben
dort in der Haftanstalt eine kleine Kirche eingerichtet.“
Meriam ist im
Februar verhaftet worden – nach der Anzeige durch ihren Bruder. Zu dem Todesurteil
gegen die junge Ärztin Anfang Mai kamen 100 Peitschenhiebe hinzu, weil ihre Ehe mit
einem Christen, die vor der Scharia per se ungültig ist, als „Ehebruch“ eingestuft
wird. Ihr Mann erklärt, sie sei im Gefängnis misshandelt worden. Die Geburt des zweiten
Sohnes ist für Juni vorgesehen. Pater Ramanzini:
„Normalerweise bringt man
inhaftierte Frauen zur Entbindung in ein Krankenhaus in Omdurman: Da gibt es ein Geburtenzentrum,
in dem unsere Karmeliter-Schwestern arbeiten. Das ist nicht sehr weit vom Gefängnis.
Christsein im Sudan bedeutet: Mut aufbringen, keine Angst haben, sich unter widrigen
Umständen als Christ zu bekennen! Ich hoffe, dass man Meriam rechtzeitig vor der Geburt
freilässt, damit sie in Ruhe zuhause entbinden kann. Ich hoffe es auch um ihrer Familie
willen, dass sie aus dieser tragischen Situation herausfindet.“
Die Botschaft
des Sudan in Rom betont, das Todesurteil gegen die Christin sei nur in erster Instanz
gefällt worden; es stünden noch die Urteile – so wörtlich – „des Berufungsgerichts,
des Obersten Gerichts und, falls nötig, auch des Verfassungsgerichts“ aus. Eine Hinrichtung
Meriams nach den 100 Peitschenhieben würde nach Rechtslage auf jeden Fall bis nach
der Geburt ihres zweiten Kindes aufgeschoben.