Im Distrikt Jhang, in der Provinz Punjab, wurden 68 größtenteils schiitische Anwälte
wegen Blasphemie verklagt. Sie hatten vergangene Woche zu Protesten gegen einen Polizeibeamten
aufgerufen. Die Juristen sollen den Kalifen Umar bin Khattab, einen Gefährten
des Propheten Mohammed, beleidigt haben. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die
auf Initiative eines sunnitischen Religionsführers eingereicht wurde. Die Anwälte
forderten bei ihrer Protestkundgebung die Entlassung des örtlichen Polizeichefs Umar
Daraz, der einen ihrer Kollegen grundlos inhaftiert und verprügelt haben soll. Da
Daraz denselben Namen trägt wie der Kalif, hätten die Anwälte den Gefährten des Propheten
beleidigt, indem sie seinen Namen riefen. Gegen den Missbrauch des Blasphemieparagraphen
protestieren die Anwälte mit einem dreitägigen Streik, der so lange andauern soll,
bis die Anklage zurückgezogen wird.
Der Leiter der Justitia-et-Pax-Kommission
der Pakistanischen Bischofskonferenz, Pater Yousaf Emmanuel, erklärt gegenüber dem
Fidesdienst, seiner Ansicht nach könne der Fall schnell geklärt werden. „Es ist anders,
wenn ein Christ betroffen ist: in diesen Fällen kommt es zu Morden und Massenübergriffen,
ohne dass die Möglichkeit oder das Recht zur Verteidigung besteht.“
Die Anklagen
wegen Blasphemie nahmen in den vergangenen zehn Jahren zu, wie aus einem aktuellen
Bericht des „Center for Research and Security Studies” mit Sitz in Islamabad hervorgeht.
Demnach gab es 2011 insgesamt 80 Anklagen, während es 2001 nur eine war. Der so genannte
„Blasphemie-Paragraph” wurde in zum Teil während der Regierungszeit des islamistischen
Diktators Zia-ul-Haq (1978-1988) in den Jahren 1984 und 1986 verabschiedet.