2014-04-23 13:39:15

Vatikan/UNO: Antifolter-Untersuchung im Mai


Das Anti-Folter-Komitee der UNO nimmt am 5. und 6. Mai den Vatikanstaat ins Visier. Das teilte das Hohe Kommissariat für Menschenrechte am Dienstag mit. Überprüfungen von Unterzeichnerstaaten der Antifolterkonvention finden regelmäßig statt; für den Vatikan ist es die erste Anhörung dieser Art, weit er 2002 die Antifolter-Konvention unterzeichnete. Der Abschlussbericht des UN-Komitees soll am 23. Mai veröffentlicht werden.

Das Medieninteresse an der bevorstehenden Anhörung des Vatikan richtet sich nicht auf die Vorgänge innerhalb der Mauern des Kleinstaats, sondern auf das Thema Missbrauch in der katholischen Kirche. Die vatikanische Diplomatie stellte klar, dass dies nicht in ihre Kompetenz fällt. Lobbygruppen wollten sich damit nicht abfinden. Die US-Organisation „Survivors' Network of those Abused by Priests" (SNAP) stellte einen „Schattenbericht” zusammen und erreichte, dass dieser beim Anti-Folter-Komitee in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Vorsitzender des UN-Komitees ist der US-amerikanische Jurist Claudio Grossmann, der sich stark für Homosexuellenrechte einsetzt.

Vatikan-Bericht im Vorfeld eingereicht

Der Heilige Stuhl hatte bereits vorab seine Auffassung dargelegt, der Verpflichtungsbereich des Antifolterabkommens erstrecke sich ausschließlich auf den Bereich des Vatikanstaates. In seinem vorab eingereichten Bericht ist demzufolge unter anderem von der Verurteilung von Folter und erniedrigender Behandlung durch die katholische Lehre die Rede. Die Absage an eine Verletzung der „körperlichen und geistigen Unversehrtheit" auf Grundlage der Zehn Gebote sei Teil des Kirchenrechts wie auch päpstlicher Äußerungen. In Berichtszeitraum von 2002 bis 2009 habe der Vatikan weit über 2.700 internationale Medienbeiträge und Botschaften gegen Folter verbreitet.

Zu Justiz und Strafvollzug in seinem 55 Hektar großen Staat erklärte der Vatikan, der Großteil der dort begangenen Verbrechen sei geringfügiger Natur, so dass in der Regel alternative Strafen zur Inhaftierung angewandt würden. Die Todesstrafe existiere nicht im Vatikanstaat, und in keinem Fall habe die Auslieferung einer Person an einen anderen Staat zu Folter geführt. Gesetzesverstöße würden allgemein mit Geldstrafen oder einem Zutrittsverbot geahndet. Demnach gebe es keine Probleme mit überfüllten Haftanstalten oder Gewalt unter Häftlingen. Neben den zwei bestehenden Zellen werde demnächst einer dritter Haftraum für die gleichzeitige Unterbringung einer Familie eingerichtet.

Der Bericht des Heiligen Stuhls geht eigens auf Klagen des ehemaligen Papstsekretärs Paolo Gabriele ein, der im Zusammenhang mit der sogenannten Vatileaks-Affäre der unerlaubten Weitergabe von Dokumenten bezichtigt wurde. Nach Angaben seines Anwalts war Gabriele 2012 zeitweise in einer Zelle untergebracht, die zu eng war, um beide Arme auszustrecken, und in der 24 Stunden Licht brannte. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe der vatikanische Staatsanwalt Ermittlungen aufgenommen, heißt es in dem Bericht.

Nach den Kirchenangaben befasste sich das Gericht des Vatikanstaates 2009 mit 474 Zivil- und 446 Strafsachen; verantwortlich für die Delikte waren in den meisten Fällen demnach nicht die 451 Bewohner des Vatikanstaates, sondern einzelne der 18 Millionen Pilger und Besucher.

Weiter betonte der Vatikan, die päpstliche Gendarmerie werde im Umgang mit Gefangenen durch italienische Strafvollzugsbehörden geschult. Zudem sehe die Ausbildung Kurse in internationalem Menschenrecht und der katholischen Lehre zur Menschenwürde vor.

(kap 23.04.2014 fg)








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