D: Holocaust-Leugner Williamson scheitert mit Revision
Der jahrelange Rechtsstreit um den britischen ehemaligen Traditionalistenbischof Richard
Williamson wird nun auch Karlsruhe beschäftigen. Einen Tag nach ihrer Niederlage vor
dem Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) kündigten Williamsons Anwälte am Freitag eine
Verfassungsbeschwerde an. Dies sei notwendig, um im Falle einer Ablehnung den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen zu können.
Dessen ungeachtet
ist Williamson erstmals wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Der Holocaustleugner
muss eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Das OLG hatte mit Beschluss vom 10. April
Williamsons Einspruch gegen ein zweitinstanzliches Urteil des Landgerichts Regensburg
vom 23. September vergangenen Jahres verworfen. Schon zuvor war der Brite zweimal
in Regensburg für dieselbe Tat verurteilt worden. Die Entscheidungen wurden jedoch
nicht wirksam, da sie das OLG Nürnberg wegen Verfahrensfehlern aufhob.
Williamson
hatte gegenüber schwedischen Fernsehjournalisten den Holocaust geleugnet. So bezifferte
er die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 und bestritt
die Existenz von Gaskammern in den Vernichtungslagern. Das Interview war am 1. November
2008 im deutschen Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg
aufgezeichnet worden. Die ultrakonservative Bruderschaft schloss den Briten 2012 aus
ihren Reihen aus. Das Anfang 2009 veröffentlichte Interview löste einen internationalen
Skandal aus. Denn kurz danach gab der Vatikan bekannt, dass der damalige Papst Benedikt
XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Piusbrüder
aufgehoben habe. Erst später stellte der Vatikan klar, Benedikt XVI. habe Williamsons
Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt.