2014-04-12 10:57:22

D: Holocaust-Leugner Williamson scheitert mit Revision


Der jahrelange Rechtsstreit um den britischen ehemaligen Traditionalistenbischof Richard Williamson wird nun auch Karlsruhe beschäftigen. Einen Tag nach ihrer Niederlage vor dem Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) kündigten Williamsons Anwälte am Freitag eine Verfassungsbeschwerde an. Dies sei notwendig, um im Falle einer Ablehnung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen zu können.

Dessen ungeachtet ist Williamson erstmals wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Der Holocaustleugner muss eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Das OLG hatte mit Beschluss vom 10. April Williamsons Einspruch gegen ein zweitinstanzliches Urteil des Landgerichts Regensburg vom 23. September vergangenen Jahres verworfen. Schon zuvor war der Brite zweimal in Regensburg für dieselbe Tat verurteilt worden. Die Entscheidungen wurden jedoch nicht wirksam, da sie das OLG Nürnberg wegen Verfahrensfehlern aufhob.

Williamson hatte gegenüber schwedischen Fernsehjournalisten den Holocaust geleugnet. So bezifferte er die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 und bestritt die Existenz von Gaskammern in den Vernichtungslagern. Das Interview war am 1. November 2008 im deutschen Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgezeichnet worden. Die ultrakonservative Bruderschaft schloss den Briten 2012 aus ihren Reihen aus. Das Anfang 2009 veröffentlichte Interview löste einen internationalen Skandal aus. Denn kurz danach gab der Vatikan bekannt, dass der damalige Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Piusbrüder aufgehoben habe. Erst später stellte der Vatikan klar, Benedikt XVI. habe Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt.

(kna 12.04.2014 ord)







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