D: Gleichstellung von Lebenspartnern im Kirchensteuerrecht
Im baden-württembergischen Kirchensteuerrecht sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
künftig der Ehe gleichgestellt. Der Ministerrat beschloss am Dienstag entsprechende
gesetzliche Änderungen. Die Neuregelung auf Länderebene folgt auf eine entsprechende
bundesweite Umstellung des Einkommensteuerrechts im Jahr 2013, die vom Bundesverfassungsgericht
angemahnt worden war. Damit kommen die Vorteile des Ehegattensplittings Lebenspartnern
künftig auch bei der Festsetzung der Kirchensteuer zugute.