2014-04-01 16:02:41

D: Gleichstellung von Lebenspartnern im Kirchensteuerrecht


Im baden-württembergischen Kirchensteuerrecht sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften künftig der Ehe gleichgestellt. Der Ministerrat beschloss am Dienstag entsprechende gesetzliche Änderungen. Die Neuregelung auf Länderebene folgt auf eine entsprechende bundesweite Umstellung des Einkommensteuerrechts im Jahr 2013, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden war. Damit kommen die Vorteile des Ehegattensplittings Lebenspartnern künftig auch bei der Festsetzung der Kirchensteuer zugute.

(kna 01.04.2014 no)








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