2014-03-29 13:03:08

Italien: Bischofskonferenz legt Missbrauchsleitlinien vor


Die Italienische Bischofskonferenz hat ihre endgültigen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch vorgelegt. Das am Freitag veröffentlichte 22-seitige Dokument regelt das Vorgehen
diözesaner Behörden vom ersten Verdacht pädophiler Übergriffe durch Kleriker bis zu kirchenstrafrechtlichen Sanktionen. Im Blick auf eine Meldung von Verdachtsfällen an staatliche Behörden sprechen die Leitlinien von einer „moralischen Pflicht“; dieser Punkt fehlte in einer ersten Fassung vom Mai 2012, was für Kritik sorgte. Der Vatikan hatte im Mai 2011 die Erarbeitung solcher Leitlinien für alle nationale Bischofskonferenzen angeordnet.

Neu ist ebenfalls ein Einschub zur Meldung von Verdachtsfällen an die staatliche Justiz: Demzufolge muss ein Bischof mutmaßlich übergriffige Kleriker nicht der Polizei melden, hat „jedoch die moralische Pflicht, zum Gemeinwohl beizutragen“. Auch hindert die Aufnahme kirchenrechtlicher Ermittlungen einen Kläger in keiner Weise, sich parallel dazu auch an staatliche Behörden zu wenden. Wenn ein Beschwerdeführer diesen Schritt wählt, hat der Bischof ihm „jede notwendige geistliche und psychologische Unterstützung zu gewähren, mit aller Sorge für die Opfer“.

Die italienischen Vorgaben sind in der Frage der Anzeigepflicht weniger streng als jene der Deutschen Bischofskonferenz. In Deutschland muss ein Bischof seit der Neufassung der Leitlinien im Jahr 2010 Informationen über Missbrauchsfälle an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, sobald sich ein Verdacht nach Gesprächen mit den potenziellen Opfern erhärtet hat. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn das Opfer ausdrücklich auf diesen Schritt verzichtet.

(kna 29.03.2014 ord)








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