2014-03-19 16:59:15

Krim-Referendum aus Sicht des Völkerrechtes ungültig


Das Abstimmungsergebnis des Referendums vom Sonntag, nach dem die Krim an Russland angeschlossen werden soll, ist aus Sicht der meisten Völkerrechtler ungültig. „Die Entscheidung, zu Russland gehören zu wollen, entfaltet rechtlich keine Wirkung, weil sie nicht mit der Verfassung der Ukraine in Einklang steht“, betonte Stefan Talmon im Interview mit der ARD. Auch eine Autonome Republik wie die Krim könne nicht mittels eines lokalen Referendums erklären, zu einem anderen Land gehören zu wollen: „Über diese Frage müsste die gesamte Ukraine abstimmen“, so der Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht von der Universität Bonn: „Änderungen des Gebietes sind nationalen Referenden vorbehalten.“

Auch zur Frage eines möglichen Selbstbestimmungsrechtes der Krim hat Talmon eine klare Antwort: „Das Recht auf Selbstbestimmung steht zunächst einmal dem Volk der Ukraine als Ganzes zu. Einem Teil der Bevölkerung steht ein Selbstbestimmungsrecht im Sinne eines Rechtes auf Abspaltung nur in Ausnahmesituationen zu, deren Voraussetzungen im Falle der Krim nicht gegeben sind. Und selbst wenn dem so wäre, scheidet ein Recht auf Abspaltung dann aus, wenn sich ein anderer Staat in den Prozess von außen einmischt, wie in diesem Fall Russland.“

Kiewer Regierung „nach nationalem Recht rechtswidrig, aber völkerrechtlich legal“

Hinsichtlich der Übergangsregierung in Kiew habe man es völkerrechtlich mit einer „skurrilen Situation“ zu tun, so Talmon weiter. Die so genannte „Regierung der nationalen Einheit“, in der aber nicht alle politischen Kräfte der Ukraine vertreten sind, will den Anschluss der Krim an Russland nicht akzeptieren und hat mit militärischem Eingreifen gedroht. Eine rechtliche Grundlage für so ein Vorgehen habe sie aber nicht, so Talmon: „Die Regierung ist durch einen revolutionären Akt an die Macht gekommen, der nicht mit der Verfassung des Landes in Einklang steht. Sie hat also in der Tat in der Ukraine selbst keine verfassungsrechtliche Legitimität.“

Dass wichtige Ämter dieser Übergangsregierung mit ukrainischen Rechtspopulisten besetzt sind, löst derweil auch im Westen Unbehagen aus. Diese neue Kiewer Führung ist nach der Flucht von Janukowitsch nun Ansprechpartner für die internationale Gemeinschaft. Rechtlich gesehen sei das ein Dilemma, so Talmon: „Wir haben es mit der skurrilen Situation zu tun, dass eine nach nationalem Recht rechtswidrige Regierung nach Völkerrecht eine rechtmäßige Regierung ist.“ Rechtswidrig ist freilich auch die selbst ernannte, pro-russische Führung der Krim, die ein Referendum durchboxte, zu dem unabhängige OSZE-Beobachter nicht zugelassen waren.

(rv/diverse 19.03.2014 pr)








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