Die muslimische Eltern eines Kopftuch tragenden Mädchens müssen vor Gericht: Im Kanton
St. Gallen sollen kommende Woche die Eltern vor dem Einzelrichter erscheinen, weil
sie einen Strafbefehl nicht akzeptierten, heißt es in einer Meldung der Nachrichtenagentur
SDA von Freitag. Die Staatsanwaltschaft werfe dem Vater „beispiellose Ignoranz gegenüber
der schweizerischen Rechtsordnung“ vor. Er sei nicht ansatzweise bereit, sich und
seine Familie zu integrieren. Gestritten wird um die Frage, ob das muslimische Mädchen
mit Kopftuch die Primarschule (Grundschule) besuchen darf. Die Staatsanwaltschaft
wirft den Eltern vor, ihre Erziehungspflicht verletzt zu haben, weil ihre Tochter
zwischen Sommer und Herbst 2013 zeitweise der Schule fernblieb. Zudem sollen die Eltern
gegen das kantonale Volksschulgesetz und gegen amtliche Verfügungen verstoßen haben.
Die Familie lebt nach der Scharia. In Gesprächen mit Behörden pochte der Vater immer
wieder auf die Religionsfreiheit.