In Zukunft ist nicht länger das Unterrichtsministerium für die Kirchen und Religionsgemeinschaften
in Österreich zuständig. Am 1. März wandert die politische Zuständigkeit für Kultusangelegenheiten
an das Bundeskanzleramt. Das sieht das neue Bundesministeriengesetz vor, das am 1.
März in Kraft tritt. Dem Kultusamt obliegt so wie bisher die Aufgabe, die staatlichen
religionsrechtlichen Vorschriften zu vollziehen. Als oberste Kultusbehörde ist es
insbesondere für die Entscheidung über Anträge zur Registrierung religiöser Bekenntnisgemeinschaften
und die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften zuständig. Letztere haben
die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Insgesamt gibt es mit der
katholischen Kirche 16 anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich,
sowie als Vorstufe dazu sieben „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften“,
etwa die Hinduistische Religionsgesellschaft, die Pfingstkirche und die Bahai.