2014-02-18 14:59:25

Schweiz: Firmung erst nach dem ‚Moratorium für Gott’


Die Kirchgemeinde Chur will das Firmalter 18 einführen. In diesem Alter seien Jugendliche offener für Lebens- und Glaubensfragen als mit sechzehn, begründete Bruno Kühne, Leiter der kirchlichen Jugendarbeit im Kanton Graubünden, am Montag den Entscheid gegenüber der Presseagentur Kipa. Die Initiative sei von denjenigen Personen ausgegangen, die mit Jugendlichen zu tun hätten, so Kühne gegenüber Kipa: von Jugendarbeitern und Katechetinnen beispielsweise. „Zwischen 12 und 16 Jahren gibt es bei Jugendlichen sozusagen ein ‚Moratorium für Gott'. Der Kinderglaube muss sich in dieser Zeit zum Erwachsenenglauben wandeln. Mit 17 oder 18 bringen die jungen Erwachsenen dann eine andere Spiritualität mit. Sie sind offener für Lebens- und Glaubensfragen.“ Das zeige sich auch bei Reisen nach Taizé oder beim Ranfttreffen in der Zentralschweiz. Mit 16 seien viele noch zu jung dafür.

Zuständigkeit unklar
Auf die Frage, ob die Pfarreien dies selbständig entscheiden könnten, oder ob das Bistum in dieser Frage mitzureden habe, entgegnete Kühne, er habe den zuständigen Generalvikar Andreas Fuchs informiert und zu einer Informationsveranstaltung vom Dienstag eingeladen. Eine Antwort von Seiten des Bistums habe er bisher nicht erhalten. An der Informationsveranstaltung wird Martin Kopp, Regionaler Generalvikar für die Urschweiz, als Gastreferent auftreten.

Die Festlegung des Firmenalters wird in den Deutschschweizer Bistümern unterschiedlich gehandhabt: Während das Bistum St. Gallen das Firmalter einheitlich auf 18 festgelegt hat, gibt es im Bistum Basel keine einheitliche Regelung. Die Entscheidungskompetenz über das Firmalter liegt laut Mediensprecherin Adrienne Suvada bei den Pfarreien. Laut einem Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio SRF vom Montag kennen im Bistum Chur die Kantone Ob- und Nidwalden sowie diverse Gemeinden im Kanton Zürich das Firmalter 18.

(kipa 18.02.2014 ord)







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