Schweiz: Firmung erst nach dem ‚Moratorium für Gott’
Die Kirchgemeinde Chur will das Firmalter 18 einführen. In diesem Alter seien Jugendliche
offener für Lebens- und Glaubensfragen als mit sechzehn, begründete Bruno Kühne, Leiter
der kirchlichen Jugendarbeit im Kanton Graubünden, am Montag den Entscheid gegenüber
der Presseagentur Kipa. Die Initiative sei von denjenigen Personen ausgegangen, die
mit Jugendlichen zu tun hätten, so Kühne gegenüber Kipa: von Jugendarbeitern und Katechetinnen
beispielsweise. „Zwischen 12 und 16 Jahren gibt es bei Jugendlichen sozusagen ein
‚Moratorium für Gott'. Der Kinderglaube muss sich in dieser Zeit zum Erwachsenenglauben
wandeln. Mit 17 oder 18 bringen die jungen Erwachsenen dann eine andere Spiritualität
mit. Sie sind offener für Lebens- und Glaubensfragen.“ Das zeige sich auch bei Reisen
nach Taizé oder beim Ranfttreffen in der Zentralschweiz. Mit 16 seien viele noch zu
jung dafür.
Zuständigkeit unklar Auf die Frage, ob die Pfarreien
dies selbständig entscheiden könnten, oder ob das Bistum in dieser Frage mitzureden
habe, entgegnete Kühne, er habe den zuständigen Generalvikar Andreas Fuchs informiert
und zu einer Informationsveranstaltung vom Dienstag eingeladen. Eine Antwort von Seiten
des Bistums habe er bisher nicht erhalten. An der Informationsveranstaltung wird Martin
Kopp, Regionaler Generalvikar für die Urschweiz, als Gastreferent auftreten.
Die
Festlegung des Firmenalters wird in den Deutschschweizer Bistümern unterschiedlich
gehandhabt: Während das Bistum St. Gallen das Firmalter einheitlich auf 18 festgelegt
hat, gibt es im Bistum Basel keine einheitliche Regelung. Die Entscheidungskompetenz
über das Firmalter liegt laut Mediensprecherin Adrienne Suvada bei den Pfarreien.
Laut einem Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio SRF vom Montag kennen
im Bistum Chur die Kantone Ob- und Nidwalden sowie diverse Gemeinden im Kanton Zürich
das Firmalter 18.