Die Bischöfe erneuern ihre Richtlinien gegen sexuellen Missbrauch. So tritt an diesem
Samstag die dritte Auflage der Bestimmungen in Kraft; sie tragen den „Sexuelle Übergriffe
im kirchlichen Umfeld - Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung
der Höhern Ordensobern der Schweiz“. Der Geltungsbereich der Richtlinien wird damit
deutlich erweitert. Erstmals hatte die Bischofskonferenz 2002 Richtlinien gegen sexuelle
Übergriffe in der Seelsorge erlassen; diese wurden 2010 verschärft. Ab diesem Samstag
nun werden die Bestimmungen nicht mehr alleine von der Bischofskonferenz, sondern
auch von der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz erlassen. Damit gelten
die Richtlinien nicht nur für die direkt in der Seelsorge tätigen Personen, sondern
auch für alle jene, die in verschiedensten Bereichen im kirchlichen Umfeld wirken,
zum Beispiel in der Katechese, der Jugendarbeit, in Bildung und Erziehung, Freiwilligenarbeit,
Sozialarbeit, Kirchenmusik und in der Sakristei. Ausserdem werden jetzt auch Ordensgemeinschaften,
religiöse Bewegungen und Gruppierungen erreicht, die nicht direkt der Aufsicht der
Bischöfe unterstehen.