2014-01-30 16:04:11

Spanien: Bischöfe für strengeres Abtreibungsgesetz


Die Bischofskonferenz begrüßt eine geplante Verschärfung des Abtreibungsgesetzes durch Ministerpräsident Mariano Rajoy. Dennoch bleibe ein Abtreibungsgesetz, „wie restriktiv auch immer es ist, ein ungerechtes Gesetz“, erklärte der Sprecher der Bischöfe, Jose Maria Gil Tamayo, zum Abschluss einer Sitzung des Ständigen Rates der Bischöfe in Madrid am Donnerstag. Die konservative Regierung Rajoys hatte kurz vor Weihnachten einen Gesetzentwurf gebilligt, der die 2010 eingeführte Fristenlösung durch eine strengere Indikationenlösung ersetzen soll. Der neue Entwurf bedeute einen „positiven Schritt gegenüber dem geltenden Gesetz, das Abtreibung als Recht ansieht“, so der Sprecher der Bischöfe. Trotzdem bleibe aus katholischer Sicht jeder Schwangerschaftsabbruch unzulässig.

Die sozialistische Vorgängerregierung unter Ministerpräsident Jose Luis Rodriguez Zapatero hatte Abtreibungen bis zur 14. Woche erlaubt. In Ausnahmefällen, etwa bei einer schweren Missbildung des Fötus, ist derzeit ein Schwangerschaftsabbruch auch bis zur 22. Woche möglich. Minderjährige Schwangere benötigen ab dem 16. Lebensjahr keine Einwilligung ihrer Eltern für einen Abbruch. Nach dem neuen Entwurf soll eine Abtreibung nur noch dann gesetzlich her erlaubt sein, wenn das Kind durch Vergewaltigung gezeugt wurde oder der Frau bei einer Fortsetzung der Schwangerschaft schwere physische oder psychische Gesundheitsschäden drohen. In diesen Fällen soll ein Abbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche legal sein. Damit wäre das neue Gesetz strenger als die alte Indikationenregelung von 1985. Diese sah auch eine Missbildung des Ungeborenen als Grund für eine Abtreibung an. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf kann eine Frau allerdings die psychische Belastung geltend machen, die sich aus einer Behinderung ihres Kindes ergeben könnte.

(kna 30.01.2014 mg)







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