Spanien: Bischöfe für strengeres Abtreibungsgesetz
Die Bischofskonferenz begrüßt eine geplante Verschärfung des Abtreibungsgesetzes durch
Ministerpräsident Mariano Rajoy. Dennoch bleibe ein Abtreibungsgesetz, „wie restriktiv
auch immer es ist, ein ungerechtes Gesetz“, erklärte der Sprecher der Bischöfe, Jose
Maria Gil Tamayo, zum Abschluss einer Sitzung des Ständigen Rates der Bischöfe in
Madrid am Donnerstag. Die konservative Regierung Rajoys hatte kurz vor Weihnachten
einen Gesetzentwurf gebilligt, der die 2010 eingeführte Fristenlösung durch eine strengere
Indikationenlösung ersetzen soll. Der neue Entwurf bedeute einen „positiven Schritt
gegenüber dem geltenden Gesetz, das Abtreibung als Recht ansieht“, so der Sprecher
der Bischöfe. Trotzdem bleibe aus katholischer Sicht jeder Schwangerschaftsabbruch
unzulässig.
Die sozialistische Vorgängerregierung unter Ministerpräsident Jose
Luis Rodriguez Zapatero hatte Abtreibungen bis zur 14. Woche erlaubt. In Ausnahmefällen,
etwa bei einer schweren Missbildung des Fötus, ist derzeit ein Schwangerschaftsabbruch
auch bis zur 22. Woche möglich. Minderjährige Schwangere benötigen ab dem 16. Lebensjahr
keine Einwilligung ihrer Eltern für einen Abbruch. Nach dem neuen Entwurf soll eine
Abtreibung nur noch dann gesetzlich her erlaubt sein, wenn das Kind durch Vergewaltigung
gezeugt wurde oder der Frau bei einer Fortsetzung der Schwangerschaft schwere physische
oder psychische Gesundheitsschäden drohen. In diesen Fällen soll ein Abbruch bis zur
22. Schwangerschaftswoche legal sein. Damit wäre das neue Gesetz strenger als die
alte Indikationenregelung von 1985. Diese sah auch eine Missbildung des Ungeborenen
als Grund für eine Abtreibung an. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf kann eine Frau
allerdings die psychische Belastung geltend machen, die sich aus einer Behinderung
ihres Kindes ergeben könnte.