Die Bischöfe lehnen eine Vereinfachung von Kirchenaustritten ab. Ein solches Verfahren
hatte die Datenschutzbehörde gefordert. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz,
Weihbischof Wojciech Polak, riet am Donnerstag mehreren Pfarrern, gegen entsprechende
Mahnschreiben Beschwerde einzulegen und notfalls vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.
Die Datenschützer hatten unter Berufung auf ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs
in den vergangenen Wochen erstmals vier Priester gerügt, weil sie sich geweigert hätten,
im Taufregister den Kirchenaustritt zu vermerken. Polak kritisierte gegenüber der
polnischen Nachrichtenagentur KAI, dass das Gericht für einen Austritt eine einfache
Erklärung für ausreichend halte und damit die Einhaltung des Kirchenrechts nicht für
notwendig erachte. Katholiken müssen in Polen nach den geltenden Bestimmungen der
Bischofskonferenz ihren Austritt aus der Kirche in Begleitung von zwei Zeugen persönlich
gegenüber dem Priester der eigenen Pfarrei erklären. Medienberichten zufolge wiesen
Geistliche in einer Reihe von Fällen Austrittswillige ab.