2014-01-07 12:48:25

D: Gesetz zu Sterbehilfe ohne Fraktionszwang


Führende Politiker von Union und SPD fordern eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe über die Parteigrenzen hinweg ohne Fraktionszwang. „Es geht hier in jedem Fall um eine Gewissensentscheidung“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl am Dienstag der Zeitung „Die Welt“. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sprach sich ebenfalls dafür aus, die Sterbehilfe jenseits von Parteigrenzen neu zu regeln. „Das ist eine bioethische Frage“, sagte er der Zeitung. „Es war in der Vergangenheit regelmäßig der Fall, dass wir hier nicht entlang von Partei- und Fraktionsgrenzen Anträge formulieren, sondern das aus der Mitte des Parlaments tun.“

„Wir haben in vergleichbaren Fällen gute Erfahrungen gemacht, im Parlament das Instrument von Gruppenanträgen zu nutzen“, sagte Högl. Bei Gruppenanträgen finden sich Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen im Bundestag zu gemeinsamen Gesetzesinitiativen zusammen. Sie sind dann bei der entscheidenden Abstimmung im Parlament nicht an Parteilinien gebunden, sondern entscheiden komplett frei. Das Verfahren ist bisher ausschließlich bei Gewissenentscheidungen üblich, die grundsätzliche Fragen von Leben und Tod berühren.

„Die über alle Parteigrenzen hinweg kontrovers geführte Diskussion um die Sterbehilfe zeigt auch, dass wir uns Zeit nehmen sollten, um auch eine breite gesellschaftliche Diskussion zu führen“, sagte die SPD-Rechtspolitikerin Högl.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich am Montag für ein klares Verbot jeglicher organisierten Form der Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. Auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Patientenschutz schlossen sich dieser Forderung an. In den Koalitionsverhandlungen hatten sich CDU, CSU und SPD nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen können.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der lediglich die gewerbsmäßige, auf Gewinne angelegte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt. Große Teile der Union und die Kirchen fordern aber, dass jede Form der organisierten geschäftsmäßigen Sterbehilfe - zum Beispiel auch gebührenfrei in Stiftungen und Vereinen - verboten wird.

(kna 07.01.2014 sta)








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