Mehr Gerechtigkeit
auf dem Arbeitsmarkt: Das will das Bistum Trier mit einer neuen Regelung zur Vergabe
von Aufträgen erreichen. Bei Verträgen mit dem Bistum und mit einzelnen Gemeinden
gilt ab sofort, dass sich die Partner zur Einhaltung der Tarifverträge verpflichten
müssen. Warum, das erklärt der Generalvikar des Bistus, Georg Bätzing:
„Wir
möchten gerne, dass unsere Vertragspartner, mit denen wir Geschäfte machen oder bauen
– gerade in diesem Bereich trifft das ja zu –, sich ihrerseits verpflichten, sich
an die Tarifverträge und die tarifvertraglichen Regelungen zu halten. Es geht also
um gute und gerechte Arbeit.“
Es geht um die Eindämmung von Tarifflucht,
Lohndumping und Leiharbeit, so der Generalvikar weiter. Die Regelung, die den Beispielen
von Rheinland-Pfalz und dem Saarland folge, sei auch als „politisches Zeichen“ gedacht
und solle der Bewusstseinsbildung dienen, außerdem entspreche sie der katholischen
Soziallehre. Tatsächlich sei festzustellen, dass die Tarifbindung sinke. Und während
in Betrieben ohne Tarifbindung über dreißig Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich
arbeiteten, liege der Anteil bei den Betrieben mit Tarifbindung mit 12 Prozent deutlich
geringer.
„Uns drücken die hohen Zahlen insbesondere von Langzeitarbeitslosen
und von Beschäftigungsverhältnissen, die nicht den tariflichen Vereinbarungen entsprechen.
Wir wollen in dem Bereich, wo wir selber Geld in die Hand nehmen und die Wirtschaft
beauftragen, auch dafür sorgen, dass es in dem Bereich, den wir verantworten, zu einer
Tarifgerechtigkeit kommt.“
Die Tariftreueregelung des Bistums ist kein
umfangreicher Gesetzestext, sondern im Kern eine Erklärung, die die Betriebe vor Vertragsabschluss
unterzeichnen müssen. Die Erklärung sieht unter anderem vor, dass der Auftragnehmer
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens ein Stundenentgelt von 8,50
Euro und bei gleicher Arbeit gleiches Entgelt zahlt.