D: Verfahren gegen Limburger Bischof endgültig eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter
Tebartz-van Elst endgültig eingestellt. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Hamburg
auf Anfrage mit. Tebartz-van Elst habe seine Buße in Höhe von 20.000 Euro bereits
vor Weihnachten bezahlt, womit aus dem vorläufig eingestellten Verfahren ein endgültig
eingestelltes geworden sei, so Sprecherin Nana Frombach. In dem Verfahren vor dem
Hamburger Amtsgericht war dem Limburger Bischof vorgeworfen worden, im Zusammenhang
mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben
zu haben. Tebartz-van Elst hatte die Vorwürfe eingeräumt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft
entschieden, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Nach Informationen
des Amtsgerichts ist der Bischof damit nicht vorbestraft, weil die Zahlung unter der
Summe von 90 Tagessätzen liegt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.