„Menschenrechts-Konzept geht auf frühe Kirche zurück“
Das Konzept der Menschenrechte hat seine ursprünglichen Wurzeln im frühen Christentum.
Dies betonte der vatikanische „Außenminister“, Erzbischof Dominique Mamberti bei einer
internationalen Tagung an der römischen Urbaniana-Universität. Die Verbindung zwischen
Christentum und Freiheit sei „ursprünglich und tief“, sagte Erzbischof Mamberti. Sie
habe ihre tiefsten Wurzeln in der Lehre Christi, zugleich sei der heilige Paulus einer
ihrer eifrigsten Verfechter. Wenn Paulus davon spreche, dass „Christus uns zur Freiheit
befreit hat“, dann habe das auch Konsequenzen für die Gesellschaft. Mit der Mailänder
Vereinbarung - deren 1.700-Jahr-Jubiläum in diesem Jahr begangen wurde - habe das
von Paulus formulierte Konzept der inneren Freiheit die Gesellschaft erreicht, so
Mamberti. Die Mailänder Vereinbarung bedeute den Anfang eines Prozesses, der die Geschichte
Europas und der ganzen Welt geprägt habe. Dieser Prozess habe schließlich zur Definition
der Menschenrechte und zur Anerkennung der Religionsfreiheit als „erstes und ursprünglichstes
Menschenrecht“ geführt.
Wörtlich sagte der vatikanische „Außenminister“: „Kaiser
Konstantin sah, dass das Wachstums des Reiches auf der Möglichkeit für jeden Bürger
beruhte, seine religiösen Überzeugungen frei zum Ausdruck bringen zu können.“ Freilich
werde der Begriff Freiheit unterschiedlich interpretiert. Dieser Begriff könne rein
negativ als Abwesenheit von Zwang verstanden werden. Religionsfreiheit könne aber
auch das Miteinander von Vernunft und Glaube bedeuten „und damit ein Bollwerk sowohl
gegen den Relativismus als auch gegen den religiösen Fundamentalismus“ sein.