2013-12-18 12:29:42

„Menschenrechts-Konzept geht auf frühe Kirche zurück“


Das Konzept der Menschenrechte hat seine ursprünglichen Wurzeln im frühen Christentum. Dies betonte der vatikanische „Außenminister“, Erzbischof Dominique Mamberti bei einer internationalen Tagung an der römischen Urbaniana-Universität. Die Verbindung zwischen Christentum und Freiheit sei „ursprünglich und tief“, sagte Erzbischof Mamberti. Sie habe ihre tiefsten Wurzeln in der Lehre Christi, zugleich sei der heilige Paulus einer ihrer eifrigsten Verfechter. Wenn Paulus davon spreche, dass „Christus uns zur Freiheit befreit hat“, dann habe das auch Konsequenzen für die Gesellschaft. Mit der Mailänder Vereinbarung - deren 1.700-Jahr-Jubiläum in diesem Jahr begangen wurde - habe das von Paulus formulierte Konzept der inneren Freiheit die Gesellschaft erreicht, so Mamberti. Die Mailänder Vereinbarung bedeute den Anfang eines Prozesses, der die Geschichte Europas und der ganzen Welt geprägt habe. Dieser Prozess habe schließlich zur Definition der Menschenrechte und zur Anerkennung der Religionsfreiheit als „erstes und ursprünglichstes Menschenrecht“ geführt.

Wörtlich sagte der vatikanische „Außenminister“: „Kaiser Konstantin sah, dass das Wachstums des Reiches auf der Möglichkeit für jeden Bürger beruhte, seine religiösen Überzeugungen frei zum Ausdruck bringen zu können.“ Freilich werde der Begriff Freiheit unterschiedlich interpretiert. Dieser Begriff könne rein negativ als Abwesenheit von Zwang verstanden werden. Religionsfreiheit könne aber auch das Miteinander von Vernunft und Glaube bedeuten „und damit ein Bollwerk sowohl gegen den Relativismus als auch gegen den religiösen Fundamentalismus“ sein.

(kap 18.12.2013 sk)








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