Großbritannien: Oberstes britisches Gericht berät über Sterbehilfe
Das Oberste Gericht will klären, ob das Verbot eines ärztlich assistierten Suizids
gegen den menschenrechtlichen Schutz des Privatlebens verstößt. Konkret geht es um
zwei Kläger, die zuvor vor einem Berufungsgericht gescheitert waren. Für die am Montag
beginnende Verhandlung hat der Supreme Court in London nach eigenen Angaben vier Tage
angesetzt. Über die Fälle beraten neun statt der üblichen fünf Richter. Mit einem
Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet. Im Juli hatte der Berufungsgerichtshof
ein früheres Urteil des obersten Zivilgerichts bestätigt, das dem zwischenzeitlich
verstorbenen Tony Nicklinson ein Recht auf Sterbehilfe absprach. Der Mann aus der
südwestenglischen Grafschaft Wiltshire war seit 2005 vom Hals abwärts gelähmt und
kämpfte vor Gericht um die Möglichkeit einer Selbsttötung mit ärztlichem Beistand.
Im August 2012 starb er im Alter von 58 Jahren eines natürlichen Todes. Seine Witwe
führt den Prozess seitdem fort. Im gleichen Berufungsverfahren abgewiesen wurde auch
die Klage von Paul Lamb aus der nordenglischen Stadt Leeds, der seit einem Autounfall
vor 23 Jahren vom Hals abwärts gelähmt ist und für einen Suizid auf fremde Hilfe angewiesen
wäre.
Hintergrund: Beihilfe zum Suizid ist in Großbritannien
ein Straftatbestand, der mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden kann. Laut britischen
Medien sind bislang schätzungsweise 200 todkranke Briten in die Schweiz gereist, um
dort ihr Leben zu beenden. Keiner der begleitenden Angehörigen sei dafür rechtlich
belangt worden.
(kap 16.12.2013 mg)
Unser Foto zeigt zwei Angehörige
Nicklisons bei der Ankunft am Gerichtsgebäude.