Die neue Verfassung sieht den Schutz der Religionsfreiheit vor, allerdings nur im
Rahmen des islamischen Rechtes. Das schreibt der vatikanische Pressedienst Fides an
diesem Montag. Den Entwurf hat eine 50-köpfige Kommission unter der MItwirkung von
Christen verfasst. Bis Januar 2014 sollen nun die Bürger in einem Referendum darüber
abstimmen, ob sie diese Verfassung annehmen. Artikel 2 der Verfassung sieht vor, dass
der Islam „Staatsreligion“ sei und die Prinzipien des islamischen Rechts (Scharia)
„Hauptquelle der Gesetzgebung“ sein sollen. Artikel 3 legt dann fest, dass ägyptische
Christen und Juden ihre eigenen spezifischen Normen frei ausüben dürfen. Dabei geht
es etwa um die Wahl der eigenen geistlichen Oberhäupter. Artikel 244 verpflichtet
staatliche Institutionen zum Bemühen darum, dass im nächste Parlament „Jugendliche,
Christen und Menschen mit einer Behinderung“ angemessen vertreten sind, wobei keine
Quotenregelung vorgesehen ist. Die Gesellschaft für bedrohte Völker mit Sitz in Göttingen
hatte den Verfassungsentwurf in einer ersten Reaktion als wichtigen Schritt für den
Schutz der christlichen Minderheit in Ägypten gewertet. (fides/pm 09.12.2013 mg)