2013-12-07 14:04:26

Schweiz: Ordensfrau will Schuld auf sich nehmen


Eine Freiburger Ordensfrau muss am Montag mit einer Mitarbeiterin vor einem Berufungsgericht erscheinen. Die Frauen waren im Frühling verurteilt worden, weil sie im Kloster eine Studentin ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hatten. Damals wurden sie zu zehn Tagessätzen auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil hat ihr Anwalt Berufung eingereicht. Die Ordensfrau, eine Ursulinerin, akzeptiert das Urteil. Sie möchte aber, dass die Laien-Mitarbeiterin freigesprochen wird. Denn diese sei zu Unrecht verurteilt worden. Der Anwalt will hingegen den Freispruch für beide Frauen erreichen. Das Ursulinerinnen-Kloster in Freiburg suchte eine Mitarbeiterin für das Wochenende. Die Studentin wurde am 1. September 2012 eingestellt. Das Kloster meldete die Anstellung dem Freiburger Amt für Bevölkerung und Migration, nicht aber dem Arbeitsamt. Das wurde den beiden Frauen, die den Arbeitsvertrag gemeinsam unterzeichneten, zum Verhängnis. Sie brachten die Angelegenheit aber nachträglich in Ordnung. Das Arbeitsamt stellte sich anschließend auf den Standpunkt, das Kloster hätte nur eine Schweizer Studentin oder eine Studentin mit entsprechender Arbeitserlaubnis beschäftigen dürfen.

(kipa 07.12.2013 sk)








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