Hilfe für Missbrauchsopfer: Kirchen sind die Ersten
Als erste Institutionen beteiligen sich die katholische und die evangelische Kirche
in Deutschland am „Ergänzenden Hilfesystem“ für die Opfer von sexuellem Missbrauch.
Damit reagieren sie auf Vorschläge, die der von der Bundesregierung eingesetzte Runde
Tisch zum Thema Missbrauch im November 2011 veröffentlicht hatte. Am Freitag unterzeichneten
beide Kirchen die „Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches
Sexueller Kindesmissbrauch zum ergänzenden Hilfesystem“ mit dem Bund. Der vom Bund
mit 50 Millionen Euro ausgestattete „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“
war zum 1. Mai 2013 als erster Teil dieses Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene
sexueller Gewalt gestartet. Mittlerweile hat sich Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von
1,03 Millionen Euro beteiligt; auch Bayern hat seine Bereitschaft angezeigt, in den
Fonds einzuzahlen. Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können
über die Geschäftsstelle des Fonds in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen
und Rechtsansprüchen bis zum 30. April 2016 die Übernahme von Sachleistungen bis zu
10.000 Euro beantragen.