Die US-Bischofskonferenz muss sich gegen den Vorwurf wehren, sie gehe „fahrlässig“
mit ihren ethischen Richtlinien für katholische Krankenhäuser um. Wegen eines Falls,
der sich in einem katholischen Krankenhaus in Michigan ereignete, hat die nationale
Organisation „American Civil Liberties Union“ (ACLU) gegen die Oberhirten beim Bundesgericht
Michigan Klage eingereicht. Hintergrund ist der Fall einer schwangeren Frau, die in
einem katholischen Krankenhaus des Bundesstaates aufgenommen worden war: Die Ärzte
hatten ihr nicht gesagt, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft mit erheblichen
gesundheitlichen Risiken für sie selbst verbunden wäre und ihr ungeborenes Kind voraussichtlich
nicht überleben werde. Letztendlich hatte die Schwangere eine Frühgeburt, bei der
das Kind starb. In den Direktiven der Bischöfe für den katholischen Gesundheitsdienst
werden Abtreibungen grundsätzlich abgelehnt. Letzte Entscheidungsgewalt über die Anwendung
der Richtlinien hat jedoch der zuständige Bischof.
Hintergrund Im
Rahmen von Umstrukturierungen im amerikanischen Gesundheitssystem wird in der Staatengemeinschaft
derzeit um ethische Fragen bei Behandlungen gerungen. So tritt bei der Zusammenlegung
staatlicher und konfessioneller Krankenhäuser etwa die Frage auf, in wieweit Behandlungen
angeboten werden, die aus katholischer Sicht ethisch nicht vertretbar sind, etwa bei
Abtreibungen. Über 13 Prozent der Krankenhäuser in den USA sind in katholischer Trägerschaft.