Die Wahl des neuen Erzbischofs von Köln wird nach anderen Regeln geschehen als die
des derzeitigen Inhabers, Kardinal Joachim Meisner. Das gab der Kölner Dompropst Norbert
Feldhoff in einem Interview bekannt. Als vor 25 Jahren ein Nachfolger für den verstorbenen
Kölner Kardinal Joseph Höffner gesucht wurde, zog sich das Wahlverfahren für den neuen
Erzbischof 14 Monate hin. Denn das Domkapitel gab keinem der Kandidaten auf der Dreierliste
des Papstes die erforderliche absolute Mehrheit. Der Nachfolger von Kardinal Meisner
werde nun nach anderen Regeln bestimmt, die dem allgemeinen Kirchenrecht angepasst
seien.
Ab dem dritten Wahlgang werde nun nur noch zwischen den beiden Kandidaten
mit den meisten Stimmen entschieden. Sollten beim zweiten Wahlgang alle drei Kandidaten
die gleiche Stimmenzahl erreicht haben, bleiben nur die beiden Älteren im Rennen.
Geht aus dem dritten Wahlgang immer noch kein Erzbischof mit absoluter Mehrheit hervor,
reicht ab dem vierten Wahlgang die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit zwischen
den beiden Kandidaten fällt die Wahl auf den Älteren.