2013-11-18 14:12:28

D: Strafverfahren gegen Tebartz-van Elst vorläufig eingestellt


Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist vorläufig eingestellt. Wie das zuständige Hamburger Amtsgericht am Montag mitteilte, erfolgte dieser Schritt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro. Der Beschluss ist nach Gerichts-Angaben nicht anfechtbar. Gemäß Strafprozessordnung kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und dem Beschuldigten bestimmte Auflagen erteilen, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt, wird die Tat nicht mehr verfolgt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben soll. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem „Spiegel“-Redakteur diesen Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs bestritt der Bischof jedoch den Flug in der Ersten Klasse mit den Worten „Business-Class sind wir geflogen“. Nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen war diese Erklärung falsch.

(kna 18.11.2013 pr)








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