D: Strafverfahren gegen Tebartz-van Elst vorläufig eingestellt
Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist vorläufig
eingestellt. Wie das zuständige Hamburger Amtsgericht am Montag mitteilte, erfolgte
dieser Schritt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage
in Höhe von 20.000 Euro. Der Beschluss ist nach Gerichts-Angaben nicht anfechtbar.
Gemäß Strafprozessordnung kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und
des Beschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und dem Beschuldigten bestimmte
Auflagen erteilen, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der
Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Wenn
der Beschuldigte die Auflage erfüllt, wird die Tat nicht mehr verfolgt.
Die
Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van
Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine
falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben soll. In einer eidesstattlichen
Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber
einem „Spiegel“-Redakteur diesen Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt
des Gesprächs bestritt der Bischof jedoch den Flug in der Ersten Klasse mit den Worten
„Business-Class sind wir geflogen“. Nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen
war diese Erklärung falsch.