Das Südostschweizer Bistum Chur zieht das Gerichtsurteil im Fall Adebar weiter. Die
staatskirchenrechtliche Körperschaft Graubündens unterstützt seit mehreren Jahren
die Familienberatungsstelle Adebar finanziell. Das Bistum kritisiert, dass die Stelle
auch Abtreibung fördere. Im vergangenen Jahr hatte der Churer Generalvikar Martin
Grichting eine weitere Finanzierung abgelehnt und einen Prozess in Kauf genommen.
Das nun ergangene Gerichtsurteil gibt Grichting unrecht. Das Bistum wird jetzt vor
die nächste Instanz ziehen. Es gehe um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig
sei, „dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung
eine Organisation unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch
zur kirchlichen Lehre handelt“. Das schreibt die Pressestelle des Bistums Chur an
diesem Donnerstag.