Welche Aufgaben und
Vollmachten hat ein Generalvikar? Darüber sprachen wir mit Pater Nikolaus Schöch.
Der österreichische Franziskaner wirkt an der „Apostolischen Signatur", dem Höchstgericht
der katholischen Kirche hier im Vatikan, als stellvertretender Kirchenanwalt, was
dem Staatsanwalt an einem weltlichen Gericht entspricht. Im Gespräch mit Radio Vatikan
erklärt Pater Schöch die allgemeinen Aufgaben des Generalvikars:
„Dem Generalvikar
kommen nach Canon 479 von Amts wegen die ausführende Gewalt, die exekutive Gewalt
für die gesamte Diözese zu, und zwar die gleiche, die der Bischof selbst hat. Damit
hat der Generalvikar keine gesetzgebende Gewalt, die hingegen dem Bischof zukommt,
und auch keine richterliche Gewalt, die ebenfalls dem Bischof zukommt.“
Was
kann also der Generalvikar konkret durchführen?
„Das heißt, der Generalvikar
kann Verwaltungsakte erlassen, zum Beispiel ein Dekret verfassen. Aber er kann nicht
wichtige Ämter der Diözese besetzen, wie etwa Ernennung oder Absetzung eines Pfarrers
oder eines Offizials (Diözesanrichters, Anm.).“
Welche Entscheidungen
muss also der Generalvikar mit dem Bischof absprechen, der im Fall Limburg ja weiterhin
im Amt bleibt?
„Der Bischof kann sich Entscheidungen im Rahmen dieser ausführenden
Gewalt vorbehalten, sodass er sagt, das möchte ich selber machen. Oder es gibt Fälle,
wie gesagt etwa die Ernennung eines Pfarrers, die von Rechts wegen ein Mandat, einen
Sonderauftrag, des Bischofs erfordern, die der Generalvikar sonst nicht durchführen
kann, weil sie von Rechts wegen dem Bischof vorbehalten sind. Der Generalvikar muss
den Bischof ohnehin immer unterrichten über alle wichtigen Amtsgeschäfte, gleichgültig
ob sie schon erledigt sind oder für die Zukunft noch zu erledigen sind. Er darf auch
niemals gegen den Willen und die Absicht des Diözesanbischofs handeln.“
Der
Papst hat im vorliegenden Fall eine bereits getroffene Ernennung des Generalvikars
durch Bischof Tebartz-van Elst, die am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollte, um gut
zwei Monate vorgezogen. Wie steht es allgemein mit der Berufung und Abberufung eines
Generalvikars durch den Bischof?
„Der Generalvikar kann auch jederzeit
wieder abberufen werden. Wenn also der Bischof ihn nicht mehr möchte, kann er ihn
einfach mit einem Dekret abberufen, ohne gewisse Fristen oder Zustimmungen von Gremien
abwarten zu müssen.“