EU-Bischofskonferenzen: „Keine Irreführung bei Abtreibung!“
Die Europäische Union besitzt für das Thema Abtreibung in ihren Mitgliedsstaaten keine
Kompetenz und darf ihre Bürger dahingehend auch nicht irreführen. Darauf hat die Kommission
der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft COMECE am Dienstag in einer
Aussendung hingewiesen. Anlass für die Äußerung war eine geplante Abstimmung an diesem
Dienstag im Europäischen Parlament über „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und
die damit verbundenen Rechte“. Der Bericht beinhaltet unter anderem das Thema Abtreibung.
Das Plenum des Europaparlamentes allerdings stimmte nicht über den Bericht ab, sondern
verwies ihn zurück in den Frauenausschuss.
Wie die COMECE erinnert, sind die
EU-Mitgliedsstaaten selbst für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik und für die
Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung verantwortlich,
wie dies aus Artikel 168 hervorgeht. Die Verwaltung des Gesundheitswesens und der
medizinischen Versorgung sowie die Zuweisung der dafür bereitgestellten Mittel obliege
demnach den einzelnen Staaten.
In vielen EU-Mitgliedsstaaten sei Abtreibung
illegal, wobei dieses gesetzliche Verbot besonders in Hinblick auf die Menschenwürde
und aus der Überzeugung des absoluten Rechtes auf Leben entspringe. „Die Europäische
Union muss dies respektieren und darf es nicht durch Entscheidungen, die nicht in
ihren Kompetenzbereich fallen, zu unterlaufen versuchen“, fordern die EU-Bischöfe.
Kirche warnt vor Entschlussfassung
Das EU-Parlament wollte am
Dienstagmittag über einen von der portugiesischen Abgeordneten Edite Estrela initiierten
Bericht abstimmen, der sich u.a. für die europaweite Legalisierung von Abtreibung
ausspricht, diese in den Bereich der Gesundheitsversorgung einordnet und den EU-Mitgliedsstaaten
als Grundrecht empfiehlt.
Dem widerspricht ein Alternativvorschlag konservativer
Abgeordneter: Abtreibung sei in keinem völkerrechtlich bindenden Vertrag erwähnt,
heißt es hier. Der Europäische Gerichtshof habe vielmehr festgestellt, dass menschliche
Embryonen zu schützen seien. Nicht eingeschränkt werden dürfe die Gewissensfreiheit
von medizinischem Personal, zudem dürfe niemand gezwungen werden, eine Abtreibung
vorzunehmen oder eine Vorgangsweise „zuzulassen, zu unterstützen oder sich aufdrängen
zu lassen, die den Tod eines menschlichen Fötus oder Embryos verursachen könnte“.
Scharfe Kritik gegenüber dem geplanten Entschluss hatten neben der COMECE
im Vorfeld auch mehrere nationale kirchliche Organisationen geäußert. In Österreich
bezeichnete etwa die Aktion Leben die Forderungen als „inakzeptabel“, zumal sie gegen
geltende nationale und Grundrechte verstoßen würden, die besondere Situation des Schwangerschaftskonfliktes
missachteten und bedenklichen Gesellschaftstendenzen Vorschub leisteten. Der Katholische
Familienverband Österreich bezeichnete den Entschließungsantrag als „demokratiepolitisch
bedenklich“ und als „Provokation“, besonders angesichts der noch laufenden EU-Bürgerinitiative
„One of us“ und ihren bereits 1,3 Millionen Unterstützern.