Keine Macht dem Antisemitismus
– besonders nicht in der Kirche. Das hat Papst Franziskus erst vor wenigen Tagen gegenüber
den Juden Roms verdeutlicht. An diesem Donnerstag endete die erste internationale
Konferenz eines gemischten katholisch-jüdischen Gremiums in diesem Pontifikat: In
Madrid tagte das Internationale katholisch-jüdische Verbindungskomitee, das offizielle
Forum für die fortlaufenden Gespräche zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Judentum.
Mit dabei waren von vatikanischer Seite Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen
Einheitsrates, und Salesianerpater Norbert Hofmann, der dort für die Kontakte zum
Judentum zuständig ist.
„Die Juden freuen sich auf jeden Fall über diesen
Papst, dass er im jüdisch-katholischen Dialog engagiert ist. Ich habe das erlebt bei
der Audienz für die römischen Juden, dass es da Szenenapplaus gab. Der Papst hat schon
öfter Juden gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass ein Christ per se eigentlich kein
Antisemit sein kann, dass das ein Widerspruch in sich selbst wäre.“
Antisemitismus
und Christenverfolgung waren denn auch die herausragenden Themen bei der viertägigen
Konferenz, die katholische und jüdische Vertreter aus fünf Kontinenten in Madrid vereinte.
Ein Thema, das Christen wie Juden derzeit ebenfalls unter den Nägeln brennt, ist die
Religionsfreiheit, die in der abschließenden gemeinsamen Erklärung breiten Raum einnimmt.
Pater Hofmann:
„Das ist ein Thema, das den Juden immer sehr stark am Herzen
liegt. Dass zum Beispiel die Debatte um die männliche Beschneidung in Deutschland
hochkochte. Seit Juli gibt es ein Schächtungsverbot in Polen, die Juden können aber
nur Fleisch von geschächteten Tieren essen, das ist ebenfalls ein Angriff auf die
Religionsfreiheit. Oder die EU hat einen Appell losgelassen, im Gebiet der EU das
Thema Beschneidung näher zu betrachten – das sind Angriffe auf die Religionsfreiheit.“
In der gemeinsamen Erklärung heißt es zum Thema Religionsfreiheit weiterhin:
„Sowohl Juden wie Katholiken beklagen Verfolgung wegen religiöser Gründe. Wir rufen
politisch Verantwortliche, Regierungen, Individuen, Religionsvertreter und religiöse
Einrichtungen dazu auf, die körperliche Unversehrtheit und den rechtlichen Schutz
aller jener zu bewerkstelligen, die das Grundrecht auf Religionsfreiheit wahrnehmen.“