Im Fall von Nunzio Scarano hat Italien die Schweiz um Rechtshilfe gebeten. Das berichtet
die Schweizer „Handelszeitung“ an diesem Mittwoch. Ein Sprecher des Schweizer Justizministeriums
bestätigte der Zeitung, dass die italienischen Untersuchungsrichter eine Anfrage gestellt
hätten. Scarano soll mit zwei Gehilfen geplant haben, 20 Millionen Euro von der Schweiz
nach Italien zu schmuggeln. Das Rechtshilfegesuch an die Eidgenossenschaft stehe im
Zusammenhang mit anderen Strafermittlungen gegen den 61-jährigen Monsignore berichtet
die „Handelszeitung“. Nicht nur die Untersuchungsrichter in Rom sondern auch jene
in seiner Heimatstadt Salerno verdächtigen Scarano der Geldwäsche. Laut Verdacht der
Fahnder soll Scarano erst 560.000 Euro von seinem Konto bei der Vatikanbank abgehoben
haben, um es dann unter Freunden zu verteilen – im Tausch gegen Barschecks im Gegenwert.