2013-09-22 13:20:48

Schweiz: Bischof Büchel zum Vademecum


Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, hat sich ausführlich zu den Richtlinien des Umgangs mit den Landeskirchen geäußert. Das so genannte Vademecum der Bischofskonferenz wirft in der Schweiz wie im Vatikan Fragen und Konflikte auf. Das Schweizer System sei in Rom weitaus unbekannt, sagte Büchel im Gespräch mit der „Neuen Zürcher Zeitung” vom Samstag. Bei Themen wie der Pfarreiinitiative und der kirchlichen Dogmatik brauche eine neue Sprache der Kirche, gewisse Formulierungen würden aber nicht akzeptiert.

Nötig sei eine angstfreie Grundanerkennung, dass auch die Menschen, die in den Körperschaften arbeiten, den Impetus als Christen haben, der Kirche zu dienen, sagte der Präsident im Interview mit der Zeitung. Er gab zu bedenken, dass das Zusammenspiel viel Fingerspitzengefühl brauche. Es sei eine klare Vorgabe von Rom, dass auch die Kirche in der Schweiz dem kanonischen Recht folgen müsse. Das Schweizerische System sei in Rom vielfach nicht bekannt und Menschen, die stark im kirchenrechtlichen Sinn denken, auch nur schwer zu erklären, so Büchel weiter. Auf die Frage, wie realistisch die Forderung des Vademecums sei, dass die Kirchgemeinde den Pfarrer auf unbestimmte Zeit wählt, sagte Büchel: „Eine unbefristete Pfarrwahl ist auch in einem demokratischen System denkbar, wenn es in einer vereinbarten Regelung die Möglichkeit der Abwahl gibt.” Der Bischof müsse dann vernünftig sein und nach gemeinsamen Lösungen suchen.

Man wolle in einem nächsten Schritt nun das Gespräch mit verschiedenen Körperschaften suchen, da „je nach Bistum unterschiedliche Fragen im Vordergrund” stehen könnten. Von Rom her sei die Optimierung des Systems „einhellig” angenommen worden, sagte Büchel weiter. Zur Frage nach Namensänderungen der Körperschaften mit der Streichung des Begriffs Kirche im Namen sagte Büchel, die Bischöfe hätten dazu „nichts dazu zu sagen”, dies sei „Angelegenheit der Körperschaften, zum Teil sind diese Begriffe sogar in den Kantonsverfassungen festgeschrieben”.


Lösungen müssten von unten wachsen

Zum Thema Pfarreiinitiative sagte Büchel, es wäre falsch, einen Zwist zwischen den Bischöfen heraufzubeschwören. Man habe untereinander vielleicht unterschiedliche Ansatzpunkte, aber man stehe vor den gleichen Fragen.

Gewisse Formulierungen seien nicht akzeptabel, dabei bleibe man. Man müsse Fragen wie die Bedingungen der Zulassung zu den Ämtern angehen, sagte Büchel der „NZZ” weiter. Es sei eine grosse Verunsicherung spürbar, wenn man mit den Leuten direkt das Gespräch suche. „Ich leide auch darunter, dass wir noch nicht in der vollen ökumenischen Einheit der Kirchen sind. Aber dass es der Weg sei, einfach zu sagen, es können alle kommen, das glaube ich nicht”, sagte der SBK-Präsident zum Thema Ökumene. Die Lösungen müssten von unten wachsen, man solle in einer Bischofssynode erst diskutieren, was die Bischöfe von unten her einbringen, und nicht die dogmatischen Antworten.

Natürlich brauche es auch weiterhin eine Dogmatik. Man müsse nun aber lernen, „eine Kirchensprache zu sprechen, die Menschen auch verstehen und die in die Lebenserfahrung der heutigen Menschen hineinspricht”, sagte Büchel abschließend.


13-seitiger Leitfaden

Das Vademecum ist „als Leitfaden zu verstehen, den Experten ausgearbeitet haben im Bemühen, zur Klärung verschiedener Problemfelder beizutragen und praktische Hinweise zur Lösung von bestehenden Schwierigkeiten zu geben”, heisst es von Seiten der SBK. Es wurde Ende August veröffentlicht. Das Dokument beinhaltet die Ergebnisse einer Fachkommission, die von der SBK nach der Studientagung „Katholische Kirche und Staat in der Schweiz” in Lugano 2008 eingesetzt wurde. Die Kommission unter Leitung von Libero Gerosa, Professor für kanonisches Recht an der Theologischen Fakultät Lugano, sei unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Prüfung „einzelner offener Fragen” zum Thema beauftragt worden. Der 13-seitige Leitfaden weist in der Einleitung darauf hin, dass es „aus theologischen Gründen in der katholischen Kirche nicht zwei nebeneinander stehende Leitungen geben” kann.

Staatskirchenrechtliche Organisationen seien nur dann legitim, „wenn sie helfender sowie unterstützender Natur sind und auxiliaren Charakter” hätten. Auch sei eine „verlässlichere Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen der kirchlichen Leitung und den staatskirchenrechtlichen Kantonalorganisationen vonnöten”.

Ferner geht das Vademecum auf die Terminologie von Kirche und Synode ein. Es soll der Grundsatz gelten, dass „staatskirchenrechtliche Körperschaften oder Einrichtungen nicht mit Begriffen bezeichnet werden, die in der Theologie oder im kirchlichen Recht bereits in anderem Sinne verwendet werden”. Nach ihrer Ansicht sollte „die (staatskirchenrechtliche) Körperschaft daher nicht als 'Kirche' oder 'Landeskirche' bezeichnet werden. Geeignete Begriffe sind dagegen etwa 'Körperschaft', 'Corporation', 'Corporazione' und 'Corpus'. So sollte die Zusammenfassung kirchlicher und staatskirchenrechtlicher Organe nicht als 'Katholische Kirche im Kanton X' bezeichnet werden.”

Die Publikation des Vademecums hat für einiges Aufsehen gesorgt. Bischof Markus Büchel hatte sich nach kurzer Zeit für „die unglückliche Kommunikation” öffentlich entschuldigt.

(kipa 22.09.2013 gs)








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