2013-09-18 12:39:52

Österreich: Alternativen zu Pflichtzölibat „nicht zu Ende gedacht“


Für einen differenzierten Umgang mit dem zuletzt viel diskutierten Thema Pflichtzölibat für Priester hat sich der Grazer Diözesanbischof Egon Kapellari ausgesprochen. „Kein für die Kirche besonders relevantes Thema darf mit einem Denk- oder Sprechtabu verbunden sein“, räumte Kapellari bei der steirischen Pfarrerwoche auf Schloss Seggau ein. „Forderungen nach Veränderungen wurden und werden aber in vielen Fällen nicht zu Ende gedacht. Ihre undifferenzierte Erfüllung würde wahrscheinlich viel Schaden anrichten“, warnte der Bischof bei der traditionellen Weiterbildungsveranstaltung für seinen Klerus. Der Priestermangel in Österreich sei zwar weniger gravierend als in anderen Ländern, aber die heimischen Strukturen des kirchlichen Lebens erforderten „eine viel größere Zahl von Priestern (...), als wir heute haben oder morgen haben werden“. Das führe zu Spannungen, die laut Kapellari nicht verdrängt werden dürften „und denen wir nur gemeinsam mit den Laienchristen und mit der Weltkirche begegnen können“. Harmonie sei diesbezüglich „noch auf Jahre hinaus nicht zu erwarten“, gab sich der Bischof illusionslos, „aber die Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre und die damit verbundenen Verletzungen waren, wie ich sehr hoffe, nicht vergeblich, sondern in manchem sogar fruchtbar“. Besonders Papst Franziskus habe hier schon zu einigen „Entkrampfungen“ beigetragen.

Über die Zölibatsverpflichtung für römisch-katholische Priester habe sich der designierte Päpstliche Staatssekretär, Erzbischof Pietro Parolin, zuletzt differenziert geäußert. Bischof Kapellari äußerte Dankbarkeit, wenn auch selbst von dem Thema betroffene Priester „nicht unkritisch einseitig gegen den verpflichtenden Zölibat Stellung nehmen“. Die Alternativen dazu sieht Kapellari „ja keineswegs zu Ende gedacht“, ein „Blick auf das Ganze“ sei unabdingbar. Widerstand auch gegen „Forderungen, die durch Meinungsumfragen massiv abgesichert erscheinen“, könne durchaus prophetisch sein. Letztliches Kriterium sei das Zielgebot für das Kirchenrecht „Das höchste Gesetz ist das Heil der Seelen“.

(kap 18.09.2013 sk)

Unser Foto zeigt Kapellari (links) zusammen mit Amtskollegen.







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