D: Muslimische Schülerin muss mit Jungen schwimmen lernen
Muslimische Schülerinnen müssen laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts den
Schwimmunterricht besuchen, wenn sie dabei einen sogenannten Burkini tragen können.
Dies gilt auch für einen gemeinsamen Unterricht mit männlichen Schülern, entschied
das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Dabei müssten sie auch den Anblick männlicher
Mitschüler in Badekleidung auf sich nehmen, weil dies auch außerhalb der Schule verbreitet
sei. Bei dem Urteil ging es um den Fall einer elfjährigen Muslimin an einem Gymnasium
in Frankfurt am Main (BVerwG 6 C 25.12 - Urteil vom 11. September 2013).