2013-09-13 17:19:20

D: Muslimische Schülerin muss mit Jungen schwimmen lernen


Muslimische Schülerinnen müssen laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts den Schwimmunterricht besuchen, wenn sie dabei einen sogenannten Burkini tragen können. Dies gilt auch für einen gemeinsamen Unterricht mit männlichen Schülern, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Dabei müssten sie auch den Anblick männlicher Mitschüler in Badekleidung auf sich nehmen, weil dies auch außerhalb der Schule verbreitet sei. Bei dem Urteil ging es um den Fall einer elfjährigen Muslimin an einem Gymnasium in Frankfurt am Main (BVerwG 6 C 25.12 - Urteil vom 11. September 2013).

(kna 12.09.2013 sta)








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