Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich erhält die volle
staatliche Anerkennung. Das bestätigte das Kultusamt am Montag gegenüber der Agentur
Kathpress. Es bezeichnete den neuen Rechtsstatus der Freikirchen als eine „weltweit
einzigartige" religionsrechtliche Situation. Die entsprechende Verordnung von Unterrichtsministerin
Claudia Schmid sei bereits fertig und ist an diesem Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
worden. Die „Freikirchen in Österreich" sind somit die jüngste von insgesamt 16 staatlich
anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Mitglieder des Zusammenschlusses
sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden,
der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische
Freikirche. Von Seiten der katholischen wie evangelischen Kirche wurde das Ansinnen
der Freikirchen in letzter Zeit deutlich unterstützt. Die Freikirchen seien hierzulande
die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und als „starke Realität" von den
anderen Christen anzuerkennen, so Kardinal Christoph Schönborn anlässlich der Antragstellung
der Freikirchen auf staatliche Anerkennung.