2013-07-16 10:37:18

USA: Fall „Trayvon Martin“ zeigt Probleme von Waffenbesitz und Rassismus


RealAudioMP3 Nach dem umstrittenen Freispruch im Fall des erschossenen schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin weiten sich die Proteste in den USA aus. Bisher haben sich die US-Bischöfe zu dem Fall noch nicht geäußert. Doch die Haltung der katholische Kirche in Nordamerika ist klar: Waffenbesitz und Rassismus sind unmoralisch und unchristlich. Beim Mord an Martin spielten diese zwei Elemente eine Schlüsselrolle, wie der Nordamerika-Experte Christian Lammert gegenüber dem Domradio sagt. Lammert:

„Ich hoffe, dass es innerhalb der bereits laufenden Debatte über eine Verschärfung des Waffenrechts eine Rolle spielen wird. Es gab die vielen schrecklichen Amokläufe an Schulen, nach denen die Obama-Administration bereits versucht hat, das Waffenrecht zu verschärfen. Große Mehrheiten innerhalb der Gesellschaft sprechen sich auch inzwischen dafür aus. Aber im politischen System ist es im Moment schwierig, Entscheidungen durchzusetzen. Auf der anderen Seite muss sich die amerikanische Gesellschaft intensiver mit dem immanenten Problem des Rassismus auseinandersetzen, das hier auch wieder deutlich geworden ist.“

Anti-Rassismus-Proteste gibt es derzeit in allen größeren US-Städten –
und sie könnten sich ausweiten, so Lammert:

„Es ist eine Reaktion, die man in den USA häufig sieht bei umstrittenen Gerichtsentscheidungen – vor allem gegen Schwarze. Unterschwellig handelt es sich hier um das Rassismus-Problem, das noch immer in der amerikanischen Gesellschaft tief verankert ist.“

Beim Fall Martin wurde ein Teenager getötet, der unbewaffnet war und vom Täter offenbar als gefährlich eingeschätzt wurde. Lammert:

„Da kommt einiges zusammen, eben auch Rassismus: Ein schwarzer Jugendlicher mit Kapuzenpullover erzeugt offenbar das Bild eines jungen Verbrechers. Dann ist da noch die extrem laxe Waffengesetzgebung in den USA, die schon bei einer subjektiven Bedrohungslage die Selbstverteidigung rechtfertigt. Und: eine Privatisierung des Sicherheitssektors. Dieser Fall ereignete sich in einer sogenannten ,gated community´, also in einer etwas wohlhabenderen, eingezäunten Wohnsiedlung, die von einer Nachbarschaftsbürgerwehr bewacht wird. Die Tat muss unter Berücksichtigung dieser Faktoren eingeordnet werden.“

(domradio 16.07.2013 mg)








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