USA: Fall „Trayvon Martin“ zeigt Probleme von Waffenbesitz und Rassismus
Nach dem umstrittenen
Freispruch im Fall des erschossenen schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin weiten sich
die Proteste in den USA aus. Bisher haben sich die US-Bischöfe zu dem Fall noch nicht
geäußert. Doch die Haltung der katholische Kirche in Nordamerika ist klar: Waffenbesitz
und Rassismus sind unmoralisch und unchristlich. Beim Mord an Martin spielten diese
zwei Elemente eine Schlüsselrolle, wie der Nordamerika-Experte Christian Lammert gegenüber
dem Domradio sagt. Lammert:
„Ich hoffe, dass es innerhalb der bereits laufenden
Debatte über eine Verschärfung des Waffenrechts eine Rolle spielen wird. Es gab die
vielen schrecklichen Amokläufe an Schulen, nach denen die Obama-Administration bereits
versucht hat, das Waffenrecht zu verschärfen. Große Mehrheiten innerhalb der Gesellschaft
sprechen sich auch inzwischen dafür aus. Aber im politischen System ist es im Moment
schwierig, Entscheidungen durchzusetzen. Auf der anderen Seite muss sich die amerikanische
Gesellschaft intensiver mit dem immanenten Problem des Rassismus auseinandersetzen,
das hier auch wieder deutlich geworden ist.“
Anti-Rassismus-Proteste gibt
es derzeit in allen größeren US-Städten – und sie könnten sich ausweiten, so Lammert:
„Es
ist eine Reaktion, die man in den USA häufig sieht bei umstrittenen Gerichtsentscheidungen
– vor allem gegen Schwarze. Unterschwellig handelt es sich hier um das Rassismus-Problem,
das noch immer in der amerikanischen Gesellschaft tief verankert ist.“
Beim
Fall Martin wurde ein Teenager getötet, der unbewaffnet war und vom Täter offenbar
als gefährlich eingeschätzt wurde. Lammert:
„Da kommt einiges zusammen,
eben auch Rassismus: Ein schwarzer Jugendlicher mit Kapuzenpullover erzeugt offenbar
das Bild eines jungen Verbrechers. Dann ist da noch die extrem laxe Waffengesetzgebung
in den USA, die schon bei einer subjektiven Bedrohungslage die Selbstverteidigung
rechtfertigt. Und: eine Privatisierung des Sicherheitssektors. Dieser Fall ereignete
sich in einer sogenannten ,gated community´, also in einer etwas wohlhabenderen, eingezäunten
Wohnsiedlung, die von einer Nachbarschaftsbürgerwehr bewacht wird. Die Tat muss unter
Berücksichtigung dieser Faktoren eingeordnet werden.“