Zwei 17-jährige muslimische Mädchen aus dem Ostschweizer Kanton Thurgau dürfen weiterhin
mit dem Kopftuch zur Schule. Das Oberste Gericht in der Schweiz – das Bundesgericht
– hat die Beschwerde der Wohngemeinde der beiden Mädchen einstimmig abgewiesen. Die
Schule habe kein Recht zum Verbot von religiösen Symbolen wie dem Kopftuch, so die
Richter. Die Schule hatte im Frühling 2011 den beiden mazedonischen Mädchen verboten,
mit Kopftüchern zum Unterricht zu erscheinen. Gemäß Schulordnung sei das Tragen von
Hüten, Kopftüchern oder Sonnenbrillen während der Schulzeit verboten. Die Schule berief
sich zudem auf das Thurgauer Schulgesetz, wonach sie christliche und demokratische
Werte vermitteln soll. Das Kopftuch gefährde die Entwicklung der Mädchen, weil es
die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Frage stelle, so die Argumente der Schule.