2013-06-29 14:09:20

Malaysia: Gesetzentwurf zur Reform des Familienrechts in der Kritik


Ein geplantes Gesetz zur Reform des Elternrechts ist nach Auffassung eines Verbandes von Religionsgemeinschaften verfassungswidrig. „Religiöse Gesetze können nicht die Verfassung außer Kraft setzen“, betonte der Malaysische Konsultativrat der Buddhisten, Christen, Hindus, Sikhs und Taoisten am Freitag in Kuala Lumpur. Der unmittelbar nach Zusammentreten des neuen Parlaments am Donnerstag eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, dass zum Religionsübertritt von Kindern zum Islam die Zustimmung eines Elternteils ausreicht. In den vergangenen Jahren häufen sich Medienberichten zufolge in Malaysia Fälle der Zwangskonversion von Kindern sowie der posthumen Konversion von Verstorbenen zum Islam. Angehörige hätten in der Regel keine Möglichkeit, juristisch gegen solche Zwangskonversionen vorzugehen. In Familienrechtsfragen sind in Malaysia islamische Scharia-Gerichte zuständig, wenn Muslime von der Streitfrage betroffen sind.

Bereits 2009 hatte der damalige Justizminister Nazri Aziz die Abschaffung der Praxis automatischer Konversionen von Kindern nach dem Islam-Übertritt eines Elternteils angekündigt. Eine gesetzliche Regelung blieb jedoch bislang aus. Religiöse Minderheiten sehen Konversionen als Teil einer Strategie zur Islamisierung Malaysias. Laut der Verfassung ist der Islam die offizielle Religion Malaysias. Ethnische Malaien werden von Geburt an automatisch als Muslime geführt. Insgesamt sind 60 Prozent der 28 Millionen Malaien Muslime.

(kna 29.06.2013 cs)







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