Malaysia: Gesetzentwurf zur Reform des Familienrechts in der Kritik
Ein geplantes Gesetz zur Reform des Elternrechts ist nach Auffassung eines Verbandes
von Religionsgemeinschaften verfassungswidrig. „Religiöse Gesetze können nicht die
Verfassung außer Kraft setzen“, betonte der Malaysische Konsultativrat der Buddhisten,
Christen, Hindus, Sikhs und Taoisten am Freitag in Kuala Lumpur. Der unmittelbar nach
Zusammentreten des neuen Parlaments am Donnerstag eingebrachte Gesetzentwurf sieht
vor, dass zum Religionsübertritt von Kindern zum Islam die Zustimmung eines Elternteils
ausreicht. In den vergangenen Jahren häufen sich Medienberichten zufolge in Malaysia
Fälle der Zwangskonversion von Kindern sowie der posthumen Konversion von Verstorbenen
zum Islam. Angehörige hätten in der Regel keine Möglichkeit, juristisch gegen solche
Zwangskonversionen vorzugehen. In Familienrechtsfragen sind in Malaysia islamische
Scharia-Gerichte zuständig, wenn Muslime von der Streitfrage betroffen sind.
Bereits
2009 hatte der damalige Justizminister Nazri Aziz die Abschaffung der Praxis automatischer
Konversionen von Kindern nach dem Islam-Übertritt eines Elternteils angekündigt. Eine
gesetzliche Regelung blieb jedoch bislang aus. Religiöse Minderheiten sehen Konversionen
als Teil einer Strategie zur Islamisierung Malaysias. Laut der Verfassung ist der
Islam die offizielle Religion Malaysias. Ethnische Malaien werden von Geburt an automatisch
als Muslime geführt. Insgesamt sind 60 Prozent der 28 Millionen Malaien Muslime.