Schweiz: Regierungsrat gegen kantonale Regelung von Suizidbeihilfe
Der Zürcher Regierungsrat will keine aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über die organisierte
Suizidbeihilfe erlassen. Er beantragt deshalb vor dem Kantonsrat, eine diesbezügliche
Motion nicht zu überweisen. Eine kantonale Regelung der organisierten Suizidbeihilfe
oder gar kantonal unterschiedliche Regelungen würden zu Rechtsunsicherheit führen,
schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu dem Antrag. Die Motion der christdemokratischen
CVP vom Februar forderte, dass der Kanton Zürich eigene aufsichtsrechtliche Bestimmungen
über die organisierte Suizidbeihilfe erlässt, „damit die Sterbehilfeorganisationen
und ihre Mitarbeitenden die Sorgfaltspflichten im Umgang mit sterbewilligen Personen
einhalten“. Gerade im Kanton Zürich würden immer wieder „Missbräuche“ im Zusammenhang
mit Sterbehilfeorganisationen vermutet. Deshalb sei die Aufsicht über die organisierte
Suizidbeihilfe zu stärken und kantonal gesetzlich zu regeln.
Der Regierungsrat
spricht sich hingegen für eine nationale Regelung aus und bedauert, dass eine solche
nicht zustande gekommen ist. Ende Juni 2011 verzichtete der Bundesrat auf eine ausdrückliche
Regelung der organisierten Suizidbeihilfe im Strafrecht. Um Missbräuche zu verhindern,
sei einstweilen die konsequente Anwendung bestehender Regelungen im Zivil-, Straf-,
Strafverfahrens- und Betäubungsmittelrecht gefordert, so der Regierungsrat.
Die
Schweizer Bischöfe lehnen eine Regelung der organisierten Suizidbeihilfe grundsätzlich
ab; im Vernehmlassungsverfahren für die schließlich gescheiterte Regelung auf Bundesebene
hatte die Bischofskonferenz ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe gefordert.