2013-06-21 14:49:01

Schweiz: Regierungsrat gegen kantonale Regelung von Suizidbeihilfe


Der Zürcher Regierungsrat will keine aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über die organisierte Suizidbeihilfe erlassen. Er beantragt deshalb vor dem Kantonsrat, eine diesbezügliche Motion nicht zu überweisen. Eine kantonale Regelung der organisierten Suizidbeihilfe oder gar kantonal unterschiedliche Regelungen würden zu Rechtsunsicherheit führen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu dem Antrag. Die Motion der christdemokratischen CVP vom Februar forderte, dass der Kanton Zürich eigene aufsichtsrechtliche Bestimmungen über die organisierte Suizidbeihilfe erlässt, „damit die Sterbehilfeorganisationen und ihre Mitarbeitenden die Sorgfaltspflichten im Umgang mit sterbewilligen Personen einhalten“. Gerade im Kanton Zürich würden immer wieder „Missbräuche“ im Zusammenhang mit Sterbehilfeorganisationen vermutet. Deshalb sei die Aufsicht über die organisierte Suizidbeihilfe zu stärken und kantonal gesetzlich zu regeln.

Der Regierungsrat spricht sich hingegen für eine nationale Regelung aus und bedauert, dass eine solche nicht zustande gekommen ist. Ende Juni 2011 verzichtete der Bundesrat auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidbeihilfe im Strafrecht. Um Missbräuche zu verhindern, sei einstweilen die konsequente Anwendung bestehender Regelungen im Zivil-, Straf-, Strafverfahrens- und Betäubungsmittelrecht gefordert, so der Regierungsrat.

Die Schweizer Bischöfe lehnen eine Regelung der organisierten Suizidbeihilfe grundsätzlich ab; im Vernehmlassungsverfahren für die schließlich gescheiterte Regelung auf Bundesebene hatte die Bischofskonferenz ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe gefordert.

(kipa 21.06.2013 cs)







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