Neues Dekret: Heiliger Joseph soll künftig auch im Hochgebet genannt werden
Der Heilige Joseph
soll künftig auch in den eucharistischen Gebeten II, III und IV des Römischen Messbuchs
„Missale Romanum“, nach Nennung der Seligen Jungfrau Maria, eingefügt werden. Das
teilte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an diesem
Mittwoch mit. Die Kongregation werde sich selber um die Übersetzungen in die am meisten
gebrauchten westlichen Sprachen kümmern, darunter zählt auch Deutsch. Grund für diese
Bestimmung sei, dass der Bräutigam der Jungfrau Maria ein „Musterbeispiel für jene
wohlfällige Demut geworden“ sei, „die das Christentum für große Ziele bestimmt“. Papst
Benedikt XVI. habe auch viele schriftliche Briefe dazu erhalten, die sich für eine
solche Einführung aussprachen. Er habe diese Wünsche, „die von vielerlei Orten herkamen“,
damals schon aufgegriffen. Papst Franziskus habe dies nun offiziell bestätigen wollen.
Das Dekret wurde am 1. Mai unterzeichnet, dem Tag des Heiligen Josefs als Arbeiter.
(rv
19.06.2013 mg)
Hier folgt das vollständige Dekret in einer offiziellen Übersetzung: DEKRET
Indem
den Heiligen Joseph von Nazareth die Funktion übertragen wurde, Ziehvater Jesu zu
sein, wurde er zum Haupt der Familie des Herrn eingesetzt und erfüllte großzügig die
ihm aus der Gnade der Heilsökonomie zugewiesene Mission. Da er vollkommen den Anfängen
der menschlichen Heilsgeheimnisse zustimmte, ist er zu einem Musterbeispiel für jene
wohlgefällige Demut geworden, die das Christentum für große Ziele bestimmt und zum
Zeugen für jene allgemeinen, menschlichen und notwendigen Tugenden, um aufrichtige
und authentische Nachfolger Christi zu sein.
Durch diese Tugenden hat sich
der Gerechte liebevoll um die Mutter Gottes gekümmert und widmete sich mit freudigem
Engagement der Erziehung Jesu Christi. So ist er zum Hüter der wertvollsten Schätze
von Gott Vater geworden und wurde so immerwährend durch die Jahrhunderte vom Volk
Gottes als Hilfe des mystischen Leibes Christi, der die Kirche ist, verehrt.
In
der Katholischen Kirche haben die Gläubigen schon immer eine ununterbrochene Verehrung
des Heiligen Joseph gezeigt und ständig und feierlich das Gedächtnis des keuschen
Ehemanns der Mutter Gottes und des himmlischen Patrons der ganzen Kirche begangen,
ja bis zum dem Punkt, dass der Selige Johannes XXIII. während der Zweiten Vatikanischen
Konzils verfügte, dass der Namen des Heiligen Josephs in den antiken Römischen Canon
aufgenommen werde. Papst Benedikt XVI. hat dankbar die vielen frommen schriftlichen
Wünsche aufgegriffen und approbiert, die von vielerlei Orten herkamen und die nun
Papst Franziskus bestätigt hat, indem man die Fülle der Gemeinschaft der Heiligen
betrachtet, die einst zusammen mit uns Pilger in der Welt waren und die uns nun zu
Christus führen und uns mit ihm vereinen.
Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes
ordnet diese Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung kraft der
ihr von Papst Franziskus erteilten Fakultät bereitwillig an, dass der Name des Heiligen
Joseph, Bräutigam der Seligen Jungfrau Maria, von nun an in den eucharistischen Gebeten
II, III und IV des Missale Romanum, editio typica tertia, nach dem Namen
der Seligen Jungfrau Maria in folgender Weise hinzugefügt wird: im eucharistischen
Hochgebet II: „ut cum beáta Dei Genetríce Vírgine María, beáto Ioseph, eius
Sponso, beátis Apóstolis“; im eucharistischen Hochgebet III: „cum beatíssima
Vírgine, Dei Genetríce, María, cum beáto Ioseph, eius Sponso, cum beátis Apóstolis“;
im eucharistischen Hochgebet IV: „cum beáta Vírgine, Dei Genetríce, María,
cum beáto Ioseph, eius Sponso, cum Apóstolis“.
Was die in lateinischer
Sprache verfassten Texte betrifft, so werden diese Formeln benutzt, die von nun an
als „typisch“ deklariert werden. Die Kongregation wird sich im Folgenden selber um
die Übersetzungen in die am meisten gebrauchten westlichen Sprachen kümmern; diejenigen
Formeln, die in anderen Sprachen abgefasst werden, müssen in Übereinstimmung mit dem
Recht von den jeweiligen Bischofskonferenzen erstellt werden und vom Apostolischen
Stuhl durch dieses Dikasterium rekognosziert werden.
Ungeachtet gegenteiliger
Bestimmungen.
Aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung,