Menschliche Gensequenzen sind nicht patentierbar. Das hat der Oberste Gerichtshof
der Vereinigten Staaten in Washington an diesem Donnerstag beschlossen. Ein natürlich
auftretendes Segment des Erbgutes DNA sei ein Produkt der Natur, daher könnten darauf
keine Patente erhoben werden, heißt es in der Entscheidung des Gerichtshofs. Patentierbar
sind gemäß dem Urteil lediglich synthetisch hergestellte Gensequenzen. Ein gesetzlich
geregelter Beschluss wurde notwendig, weil das Unternehmen „Myriad Genetics“ Gensequenzen
identifiziert hatte, die als Risikoindikator für Brust- und Eierstockkrebs dienen
und darauf das Patentrecht erhob. Gegen die Patente hatten Krebspatienten, Mediziner
und Genforscher geklagt.