2013-06-08 12:01:32

D: „Deutscher Presserat übersieht Verletzung religiöser Gefühle“


Die Äußerungen der Berliner Tageszeitung „taz“ zum Papstwechsel seien „zwar provokativ und polemisch“, jedoch „vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.“ So hat der Deutsche Presserat über die Berichterstattung der Berliner Tageszeitung „taz“ vom 13. und 15. März entschieden, nachdem Alois Glück im Namen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) Beschwerde eingereicht hatte gegen „taz“-Meldungen wie „Junta-Kumpel löst Hitlerjungen ab“ oder „Alter Sack I. folgte Alter Sack II.“

Über das Urteil des Deutschen Presserates sagte der ZdK-Generalsekretär Stefan Vesper: „Es ist richtig, dass die ‚taz’ wegen der falschen Bezeichnung von Papst Franziskus als ‚Junta-Kumpel’ gerügt wurde“. Vesper allerdings, dass der Deutsche Presserat keine Rüge bezüglich der Verletzung religiöser Gefühle ausgesprochen hat. In einer Gesellschaft, die vom gegenseitigen Respekt vor den Überzeugungen des jeweils anderen lebe, müsse man Respekt gegenüber den Religionsgemeinschaften pflegen, so Vesper. Er gab zu bedenken, ob der Presserat seine Entscheidungskriterien nicht ändern sollte.

(pm 08.06.13 sib)







All the contents on this site are copyrighted ©.