Die Äußerungen der Berliner Tageszeitung „taz“ zum Papstwechsel seien „zwar provokativ
und polemisch“, jedoch „vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.“ So hat der Deutsche
Presserat über die Berichterstattung der Berliner Tageszeitung „taz“ vom 13. und 15.
März entschieden, nachdem Alois Glück im Namen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
(ZdK) Beschwerde eingereicht hatte gegen „taz“-Meldungen wie „Junta-Kumpel löst Hitlerjungen
ab“ oder „Alter Sack I. folgte Alter Sack II.“
Über das Urteil des Deutschen
Presserates sagte der ZdK-Generalsekretär Stefan Vesper: „Es ist richtig, dass die
‚taz’ wegen der falschen Bezeichnung von Papst Franziskus als ‚Junta-Kumpel’ gerügt
wurde“. Vesper allerdings, dass der Deutsche Presserat keine Rüge bezüglich der Verletzung
religiöser Gefühle ausgesprochen hat. In einer Gesellschaft, die vom gegenseitigen
Respekt vor den Überzeugungen des jeweils anderen lebe, müsse man Respekt gegenüber
den Religionsgemeinschaften pflegen, so Vesper. Er gab zu bedenken, ob der Presserat
seine Entscheidungskriterien nicht ändern sollte.