In der Schweiz sollen erblich vorbelastete Paare bei einer künstlichen Befruchtung
künftig Präimplantationsdiagnostik (PID) nutzen können. Zudem soll es künftig erlaubt
sein, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken aufzubewahren, teilte die Schweizer Regierung,
der Bundesrat, am Freitag in Bern mit. Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten der PID
blieben weiterhin verboten. Der Regierungsentwurf gehe nun ans Parlament. Paare mit
einer genetischen Veranlagung, aufgrund derer ihre Kinder von einer schweren Erbkrankheit
betroffen sein könnten, dürfen demnach künftig PID in Anspruch nehmen. Sie sollen
die Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung auf die entsprechende Erbkrankheit
hin untersuchen lassen können, um nur jene Embryonen für das Fortpflanzungsverfahren
zu verwenden, die nicht von der Krankheit betroffen sind. Unfruchtbare Paare, die
erblich nicht vorbelastet sind, können dem Entwurf zufolge keinen Gebrauch von der
PID machen. Ebenso bleibt es untersagt, einen Embryo auf spontan auftretende Krankheiten
wie Trisomie 21 untersuchen zu lassen oder ein sogenanntes „Retter-Baby“ zur Gewebespende
für kranke Geschwister auszuwählen.