2013-06-07 14:29:48

Schweiz: Bedingte Zulassung der PID geplant


In der Schweiz sollen erblich vorbelastete Paare bei einer künstlichen Befruchtung künftig Präimplantationsdiagnostik (PID) nutzen können. Zudem soll es künftig erlaubt sein, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken aufzubewahren, teilte die Schweizer Regierung, der Bundesrat, am Freitag in Bern mit. Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten der PID blieben weiterhin verboten. Der Regierungsentwurf gehe nun ans Parlament. Paare mit einer genetischen Veranlagung, aufgrund derer ihre Kinder von einer schweren Erbkrankheit betroffen sein könnten, dürfen demnach künftig PID in Anspruch nehmen. Sie sollen die Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung auf die entsprechende Erbkrankheit hin untersuchen lassen können, um nur jene Embryonen für das Fortpflanzungsverfahren zu verwenden, die nicht von der Krankheit betroffen sind. Unfruchtbare Paare, die erblich nicht vorbelastet sind, können dem Entwurf zufolge keinen Gebrauch von der PID machen. Ebenso bleibt es untersagt, einen Embryo auf spontan auftretende Krankheiten wie Trisomie 21 untersuchen zu lassen oder ein sogenanntes „Retter-Baby“ zur Gewebespende für kranke Geschwister auszuwählen.

(kna 07.06.2013 ord)








All the contents on this site are copyrighted ©.