2013-05-31 12:54:55

El Salvador: Oberstes Gericht verweigert Abtreibung


Das Oberste Gericht in San Salvador hat einer schwerkranken Frau das Abtreiben ihres Kindes verboten. Die Anwälte der 22-Jährigen argumentierten, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter in Gefahr bringe, außerdem weise der 26 Wochen alte Fötus Missbildungen auf, die sein Überleben nach der Geburt unwahrscheinlich machten. Die Richter hielten dem entgegen, dass die Verfassung keine Abtreibung erlaubt. Die Verfassung von El Salvador schützt menschliches Leben ausdrücklich „vom Moment der Zeugung an“.

Insgesamt sieben lateinamerikanische Länder, darunter Chile und Honduras, haben ein ebenso strenges Abtreibungsverbot in der Verfassung verankert. Demgegenüber haben Kuba, Guayana, Puerto Rico und Uruguay ein ausgesprochen liberales Abtreibungsrecht. Die meisten lateinamerikanischen Länder erlauben Abtreibungen nur nach einer Vergewaltigung oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Brasilien debattiert derzeit im Senat über eine Legalisierung von Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen. Die Weltgesundheitsbehörde geht davon aus, dass die Abtreibungszahlen in Lateinamerika deutlich höher liegen als in Europa.

(efe/corriere 31.05.2013 sk)








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