El Salvador: Oberstes Gericht verweigert Abtreibung
Das Oberste Gericht in San Salvador hat einer schwerkranken Frau das Abtreiben ihres
Kindes verboten. Die Anwälte der 22-Jährigen argumentierten, dass eine Fortsetzung
der Schwangerschaft das Leben der Mutter in Gefahr bringe, außerdem weise der 26 Wochen
alte Fötus Missbildungen auf, die sein Überleben nach der Geburt unwahrscheinlich
machten. Die Richter hielten dem entgegen, dass die Verfassung keine Abtreibung erlaubt.
Die Verfassung von El Salvador schützt menschliches Leben ausdrücklich „vom Moment
der Zeugung an“.
Insgesamt sieben lateinamerikanische Länder, darunter Chile
und Honduras, haben ein ebenso strenges Abtreibungsverbot in der Verfassung verankert.
Demgegenüber haben Kuba, Guayana, Puerto Rico und Uruguay ein ausgesprochen liberales
Abtreibungsrecht. Die meisten lateinamerikanischen Länder erlauben Abtreibungen nur
nach einer Vergewaltigung oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Brasilien
debattiert derzeit im Senat über eine Legalisierung von Abtreibung in den ersten zwölf
Schwangerschaftswochen. Die Weltgesundheitsbehörde geht davon aus, dass die Abtreibungszahlen
in Lateinamerika deutlich höher liegen als in Europa.