2013-05-30 11:20:03

D: Kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Tebartz-van Elst


Das Bistum Limburg hat Berichte zurückgewiesen, wonach die Staatsanwaltschaft Hamburg ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eingeleitet hat. „Entgegen falscher Behauptungen in den Medien vom Mittwoch“ gebe es „von Seiten der Staatsanwaltschaft Hamburg nichts Neues zu berichten“, betont das Bistum in einer ebenfalls am Mittwoch auf seiner Homepage veröffentlichten Erklärung. Anlass für die Ermittlungen sind Strafanzeigen von drei Privatleuten, in denen dem Bischof vorgeworfen wird, in einer eidesstattlichen Erklärung nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt.

Der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Carsten Rinio, habe sich im Gespräch mit dem Rechtsbeistand des Bischofs irritiert über die aktuelle Berichterstattung gezeigt, so das Bistum. Zurzeit werde die Stellungnahme des Bischofs, die seit Ende April vorliege, noch geprüft. Einen neuen Ermittlungsstand gebe es nicht.

Im Kern geht es um die Berichterstattung des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und von „Spiegel online“ über einen Indienflug des Bischofs und seines Generalvikars in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. Tebartz-van Elst war mit einer einstweiligen Verfügung und mit einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht gegen die Berichterstattung vorgegangen. Der einstweiligen Verfügung gegen die Behauptung, der Bischof habe von Anfang an den Flug in der Ersten Klasse geleugnet, wurde stattgegeben.

Anlass für die den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft zugrunde liegenden Anzeigen gab ein vom „Spiegel“ in seinem Blog gezeigter Videoausschnitt. Darin soll Tebartz-van Elst gegenüber einem „Spiegel“-Redakteur geäußert haben, er und sein Generalvikar seien nicht Erster Klasse nach Indien geflogen. „Business-Class sind wir geflogen“, soll der Bischof gesagt haben.

(kna 30.05.2013 mg)








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