D: Kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Tebartz-van Elst
Das Bistum Limburg hat Berichte zurückgewiesen, wonach die Staatsanwaltschaft Hamburg
ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van
Elst eingeleitet hat. „Entgegen falscher Behauptungen in den Medien vom Mittwoch“
gebe es „von Seiten der Staatsanwaltschaft Hamburg nichts Neues zu berichten“, betont
das Bistum in einer ebenfalls am Mittwoch auf seiner Homepage veröffentlichten Erklärung.
Anlass für die Ermittlungen sind Strafanzeigen von drei Privatleuten, in denen dem
Bischof vorgeworfen wird, in einer eidesstattlichen Erklärung nicht die Wahrheit gesagt
zu haben. Bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung wird eine Geld- oder
Freiheitsstrafe verhängt.
Der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft,
Carsten Rinio, habe sich im Gespräch mit dem Rechtsbeistand des Bischofs irritiert
über die aktuelle Berichterstattung gezeigt, so das Bistum. Zurzeit werde die Stellungnahme
des Bischofs, die seit Ende April vorliege, noch geprüft. Einen neuen Ermittlungsstand
gebe es nicht.
Im Kern geht es um die Berichterstattung des Hamburger Nachrichtenmagazins
„Der Spiegel“ und von „Spiegel online“ über einen Indienflug des Bischofs und seines
Generalvikars in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. Tebartz-van Elst war mit einer
einstweiligen Verfügung und mit einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger
Landgericht gegen die Berichterstattung vorgegangen. Der einstweiligen Verfügung gegen
die Behauptung, der Bischof habe von Anfang an den Flug in der Ersten Klasse geleugnet,
wurde stattgegeben.
Anlass für die den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft
zugrunde liegenden Anzeigen gab ein vom „Spiegel“ in seinem Blog gezeigter Videoausschnitt.
Darin soll Tebartz-van Elst gegenüber einem „Spiegel“-Redakteur geäußert haben, er
und sein Generalvikar seien nicht Erster Klasse nach Indien geflogen. „Business-Class
sind wir geflogen“, soll der Bischof gesagt haben.