D: Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel nötig
Für Opfer von Menschenhandel
müsse es ein Aufenthaltsrecht in Deutschland geben, damit sie vor Gericht gegen die
Täter aussagen können. Dies sagte die Geschäftsführerin der Beratungsstelle „jadwiga“,
Juliane von Krause, dem Münchner Kirchenradio. Sie sprach am Dienstag bei der Jahrestagung
der Bischofskommission „Weltkirche und Mission“.
Für eine effektive Bekämpfung
von Menschenhandel müssten die Täter vor Gericht gestellt und bestraft werden, unterstrich
die Geschäftsführerin der ökumenischen Fachberatungsstelle. Dazu sei aber Voraussetzung,
dass die betroffenen Frauen in die Lage versetzt werden, als Zeuginnen auszusagen
und nicht bereits vorher ausgewiesen werden. Die europäischen Rechtsnormen sehen für
solche Fälle ein gesichertes Aufenthaltsrecht vor, in Italien ist das bereits umgesetzt,
erläuterte sie. Es komme zudem auch vor, dass Frauen, die von den Behörden in Europa
ausgewiesen wurden, in ihrem Heimatland wieder von den gleichen Tätern bedroht und
erneut ins Ausland geschickt und in die Prostitution gezwungen würden. Von den Teilnehmern
der Tagung zum Thema „Menschenhandel heute bekämpfen“ erhoffe sie sich Unterstützung
für diese Forderung, sagte Krause.
Um betroffenen Frauen besser helfen zu können,
sei außerdem ein leichterer Zugang zu Therapien nötig, forderte die Vertreterin von
„jadwiga“. Die Frauen hätten monate- oder jahrelang Gewalt erlitten. Ihre Traumatisierung
erschwere ihnen eine Weiterentwicklung. So hätten sie unter diesen Umständen häufig
Schwierigkeiten, Deutsch zu lernen. Zurzeit seien die notwendigen Therapien nur durch
Spenden finanzierbar.
„jadwiga“ unterhält in Bayern drei Beratungsstellen für
Frauen und Mädchen, die Opfer des internationalen Menschenhandels geworden sind. Rund
die Hälfte der beratenen Frauen wurden zur Prostitution gezwungen. Die meisten von
ihnen kommen derzeit aus Nigeria und Bulgarien.