„Das Kreuz gehört dahin, wo es hängt: in den Gerichtssaal.“ Das sagt der Sprecher
der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Gegenüber der „Bild“-Zeitung äußerte
er sich zur Forderung Mahmut Tanals, das Kreuz im Gerichtssaal des NSU-Prozesses zu
entfernen. Der türkische Parlamentarier hatte das Kreuz beim NSU-Prozess in München
als „Verletzung des laizistischen Rechtsstaates“ bezeichnet und sieht darin ein Zeichen
der „Bedrohung“ für Nichtchristen. Demgegenüber stellte der Unions-Politiker Günter
Krings heraus, dass das christliche Symbol auf Nächstenliebe und Toleranz verweise.
„Es ist gut und richtig, auch im Gericht daran erinnert zu werden“, so der CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvize
in der „Bild“-Zeitung. Darin meldet sich auch der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer
in Übereinkunft mit der Katholischen Bischofskonferenz zu Wort: „Es gilt die deutsche
Rechtsordnung. Das Kreuz bleibt.“