Die britische Regierung
will das Gesetz zur Betreuung von Menschen am Lebensende überarbeiten. Die seit Ende
der 90er Jahre bestehende „Liverpool Care Pathway“ (LCP) koordiniert die Palliativ-Betreuung
Sterbender im nationalen Gesundheitsdienst und in Heimen. In vergangenen Jahren hatte
es in Großbritannien viele Diskussionen um das Gesetz gegeben: Die Rede war unter
anderem vom Ausschluss der Patienten und ihrer Angehörigen aus Entscheidungsprozessen
- sogar Euthanasie kam zur Sprache. Der Bischof von Portsmouth, Philip Egan, begrüßt
im Gespräch mit Radio Vatikan eine Überarbeitung des Gesetzes:
„Das LCP-Gesetz
ist kontrovers, es gab vor allem in den letzten 18 Monaten viele Diskussionen. Dennoch
sind die Absichten (einer palliativen Betreuung Sterbender, Anm. d. Red.) wirklich
ehrenhaft. Ich bin sehr hoffnungsvoll, dass die aktuelle Revision und die Korrekturen
die Regelung verfeinern und besser machen werden. Es ist grundsätzlich gut, dass wir
eine solche Fürsorge für sterbende Menschen in unseren Krankenhäusern haben.“
Punkte,
die nach Ansicht des Bischofs bei der „Liverpool Care Pathway“ verbessert werden müssten,
betreffen weniger den Grundansatz der Regelung als vielmehr ihre Anwendung.
„Manchmal
sind Angehörige sterbender Patienten nicht voll in die Entscheidungsprozesse und die
Pflegemaßnahmen einbezogen worden, in die medizinische Versorgung, aber auch in die
spirituelle Fürsorge, die es parallel braucht, insbesondere bei katholischen Patienten.
Hier hat die Regierung schon vor Monaten eine Prüfung begonnen, und ich denke, wohl
aus diesem Grund.“
Die katholische Kirche spricht sich klar gegen Euthanasie
und für eine ganzheitliche Palliativ-Betreuung Sterbender bis zum natürlichen Tod
aus, zu der auch die Seelsorge gehört. Im Kontext des britischen LCP-Gesetzes war
die Kritik aufgekommen, dass es bei dieser Betreuung einen fließenden Übergang zur
Euthanasie, also zu Maßnahmen gebe, die das Sterben begünstigen und herbeiführen.
Solche Berichte hätten auch unter Patienten zu viel Angst geführt, so Bischof Egan.
Er gibt zu bedenken, dass an der Grenze von Leben und Tod nicht vorschnell entschieden
werden darf:
„Das medizinische Urteil, dass jemand dabei ist zu sterben,
ist ein sehr irritierendes und schwieriges Urteil. Ich hatte da einige Bedenken zu
den aktuellen Prozeduren, die in eine solche Bewertung hineinspielen. Aber sicherlich
bin ich kein Arzt und kein Experte. Ich spreche nur als besorgter Seelsorger.“
Das
Fazit des Bischofs ist also: Grundsätzlich ist das Gesetz wichtig und gut, nur seine
Anwendung muss verbessert werden.