2013-04-05 11:53:34

Großbritannien: Sterbegesetz unter der Lupe


RealAudioMP3 Die britische Regierung will das Gesetz zur Betreuung von Menschen am Lebensende überarbeiten. Die seit Ende der 90er Jahre bestehende „Liverpool Care Pathway“ (LCP) koordiniert die Palliativ-Betreuung Sterbender im nationalen Gesundheitsdienst und in Heimen. In vergangenen Jahren hatte es in Großbritannien viele Diskussionen um das Gesetz gegeben: Die Rede war unter anderem vom Ausschluss der Patienten und ihrer Angehörigen aus Entscheidungsprozessen - sogar Euthanasie kam zur Sprache. Der Bischof von Portsmouth, Philip Egan, begrüßt im Gespräch mit Radio Vatikan eine Überarbeitung des Gesetzes:

„Das LCP-Gesetz ist kontrovers, es gab vor allem in den letzten 18 Monaten viele Diskussionen. Dennoch sind die Absichten (einer palliativen Betreuung Sterbender, Anm. d. Red.) wirklich ehrenhaft. Ich bin sehr hoffnungsvoll, dass die aktuelle Revision und die Korrekturen die Regelung verfeinern und besser machen werden. Es ist grundsätzlich gut, dass wir eine solche Fürsorge für sterbende Menschen in unseren Krankenhäusern haben.“

Punkte, die nach Ansicht des Bischofs bei der „Liverpool Care Pathway“ verbessert werden müssten, betreffen weniger den Grundansatz der Regelung als vielmehr ihre Anwendung.

„Manchmal sind Angehörige sterbender Patienten nicht voll in die Entscheidungsprozesse und die Pflegemaßnahmen einbezogen worden, in die medizinische Versorgung, aber auch in die spirituelle Fürsorge, die es parallel braucht, insbesondere bei katholischen Patienten. Hier hat die Regierung schon vor Monaten eine Prüfung begonnen, und ich denke, wohl aus diesem Grund.“

Die katholische Kirche spricht sich klar gegen Euthanasie und für eine ganzheitliche Palliativ-Betreuung Sterbender bis zum natürlichen Tod aus, zu der auch die Seelsorge gehört. Im Kontext des britischen LCP-Gesetzes war die Kritik aufgekommen, dass es bei dieser Betreuung einen fließenden Übergang zur Euthanasie, also zu Maßnahmen gebe, die das Sterben begünstigen und herbeiführen. Solche Berichte hätten auch unter Patienten zu viel Angst geführt, so Bischof Egan. Er gibt zu bedenken, dass an der Grenze von Leben und Tod nicht vorschnell entschieden werden darf:

„Das medizinische Urteil, dass jemand dabei ist zu sterben, ist ein sehr irritierendes und schwieriges Urteil. Ich hatte da einige Bedenken zu den aktuellen Prozeduren, die in eine solche Bewertung hineinspielen. Aber sicherlich bin ich kein Arzt und kein Experte. Ich spreche nur als besorgter Seelsorger.“

Das Fazit des Bischofs ist also: Grundsätzlich ist das Gesetz wichtig und gut, nur seine Anwendung muss verbessert werden.

(rv 05.04.2013 pr)








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