„Die Zielsetzung stimmt. Aber wird die Zielgruppe auch wirklich erreicht?“ Diese Frage
stellt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück,
im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur
Regelung der vertraulichen Geburt. Der Entwurf wurde jetzt vom Berliner Kabinett gebilligt.
„In der praktischen Umsetzung habe ich die Sorge, dass das Gesetz an der Lebenswirklichkeit
der Betroffenen vorbei geht“, so Glück. Er bezweifle außerdem, „ob das Recht auf Kenntnis
der eigenen Abstammung im konkreten Einzelfall wirklich den selben Stellenwert hat
wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Die verpflichtende Erfassung
der Personendaten der Mutter sei zwar „mit Blick auf das Kind verständlich“. Sie könne
aber dazu führen, „dass gerade diejenigen Frauen, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen
sind, das neue Angebot nicht annehmen werden“. Glück wörtlich: „Wenn wir schwangere
Frauen in existenziellen Notlagen erreichen wollen, brauchen wir im Ausnahmefall auch
ein Angebot, das den Müttern dauerhaft Anonymität und den beteiligten Beraterinnen,
Ärzten, Hebammen, Pflegekräften und Kliniken Rechtssicherheit gewährt.“Das neue Gesetz
könne aber helfen, heimliche Entbindungen und die Abgabe von Kindern in Babyklappen
überflüssig zu machen, erklärte der ZdK-Präsident. Das sei ebenso zu begrüßen wie
der hohe Stellenwert, den das Gesetz der Beratung der betroffenen Frauen einräumt.