Die Sedisvakanz –
die Zeit, in der der Stuhl Petri unbesetzt ist – ist eine Zeit, um viel über die Zukunft
der Kirche nachzudenken. Wir haben hier auch den gegenteiligen Weg eingeschlagen und
uns mit dem Historiker, Theologen und Journalisten Ulrich Nersinger über die Vergangenheit
und die alten und neueren Riten der Sedisvakanz unterhalten.
Die eigentlichen
Verwalter der Kirche sind in der Sedisvakanz die Kardinäle. Das ist im Prinzip der
Ältestenrat des Papstes. Was können die Kardinäle in der Zeit der Sedisvakanz, und
was können sie nicht?
Die Kardinäle dürfen eigentlich recht wenig machen.
Sie sind laut der Papstwahlverordnung daran gehalten, nichts an den geltenden Gesetzen
zu ändern. Sie müssen sich voll und ganz an die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Gesetzordnung
halten. Sie dürfen auch die bestehenden Gesetze nicht großzügig interpretieren. Das
ist auch sinnvoll, weil wir sonst in eine chaotische Lage kämen.
Die Kardinäle
treffen sich in der Sedisvakanz zu Generalkongregationen; dort machen sie sich ein
Bild über den Zustand der Weltkirche und das Profil des zukünftigen Papstes. Wie sind
diese Kardinalsversammlungen gestaltet?
In diesen Generalkongregationen
wir viel behandelt, auch der Ablauf ist nicht statisch. Es können auch die über 80-jährigen
Kardinäle daran teilnehmen, sie müssen aber nicht. Die Kardinäle sollen Fragen stellen
und sich informieren. In erster Linie wird das Prozedere der Wahl besprochen, wann
und wie sie stattfindet und ob man vielleicht etwas modifizieren muss. Es kann sich
jeder zu Wort melden, und die Anliegen werden ernst genommen.
Die Sonderkongregationen
sind hingegen jene Kardinalsversammlungen, die die weniger wichtigen, die technischen
Dinge klären. Welche etwa?
Das sind Dinge, die ad hoc besprochen werden
müssen. Woraus bestehen die Sonderkongregationen: Der Kardinalkämmerer mit drei Kardinälen
aus den verschiedenen Rängen, also der Kardinalbischöfe, der Kardinalpriester und
der Kardinaldiakone. Diese drei Kardinäle werden alle drei Tage neu gewählt, sodass
ein ständiger Wechsel da ist. Sie behandeln so Kleinigkeiten wie: Was muss noch gedruckt
werden, oder wann soll das und das gemacht werden, etwa mit den Briefmarken und Münzen
der Sedisvakanz, eher ranguntergeordnete Angelegenheiten.
In welcher Form
darf in der Sedisvakanz so etwas wie „Wahlwerbung“ stattfinden?
Wahlwerbung
soll nicht stattfinden, sie ist eigentlich ausdrücklich verboten. Die Rechtsnormen
sprechen davon, dass die Kardinäle sich untereinander informieren sollen. Aber das
darf nicht ausarten in eine Werbekampagne und, was noch schlimmer wäre, in so genannte
Wahlkapitulationen, also Wahlversprechen: Für den Fall, dass ich gewählt werde, erhältst
du das und das. So etwas ist verboten und mit hohen Kirchenstrafen belegt. Aber es
ist schwierig, die Grauzone zwischen Beratungen und einer gewissen Werbung und dem
Eintreten für einen Kandidaten zu definieren.
Hauptfigur der Sedisvakanz
ist der Kardinalkämmerer, diesmal Kardinal Tarcisio Bertone. Was sind die wichtigsten
Aufgaben des Kardinalkämmerers?
Das wichtigste ist die Wahrung der zeitlichen
Rechte und Belange der Kirche. Das betrifft das Finanzielle, den Schutz der Liegenschaften
der Kirche. Das wird sehr deutlich in einem der ersten Akte, die der Kardinalkämmerer
in seinem Amt setzt, indem er etwa vom apostolischen Palast im Vatikan und von den
Palästen im Lateran und in Castelgandolfo Besitz ergreift. Das heißt, er nimmt diese
Liegenschaften in Besitz, um sie zu schützen vor – was heute natürlich weniger passieren
wird – vor Beschlagnahme oder Missbrauch. Auch hat er die Aufgabe der Versiegelung
der Liegenschaften.
In früheren Jahrhunderten kam es offenbar manchmal
zu tumultartigen Szenen nach dem Tod eines Papstes. Damit waren Plünderungen verbunden,
gelegentlich auch durch Vatikanbedienstete…
Ja, das geht hin bis zu den
höchsten Chargen und engsten Vertrauten. Es gibt ein berühmtes Beispiel. Als 1495
Papst Alexander VI., Rodrigo Borgia, starb, war einer der ersten, der sich noch am
Totenbett des Papstes bediente, sein Zeremonienmeister, der einige Gewandstücke für
sich reklamierte. Die Zustände nach Alexander VI. und nicht nur nach seinem Tod müssen
gravierende gewesen sein. Der Leichnam des Papstes wurde derart beraubt, dass der
Papst mehr oder weniger nackt auf der Totenbahre lag.
Ging es da wirklich
um Bereicherung?
Nein, das ist natürlich wirklich ein mittelalterliches
Verständnis, dass man der Meinung war, dass ein Toter kein Recht mehr auf seinen Besitz
hatte. Es bediente sich so gut wie jeder, das reichte vom einfachen Soldaten bis hin
zum Mitglied des Kardinalskollegiums.
Das zu verhindern, ist der Kardinalkämmerer
da. Aber wer sorgte und sorgt denn physisch für die Sicherung der Sedisvakanz?
Wir
haben sehr früh eine besondere militärische Charge, die das übernahm. Mit der Einführung
des Konklave taucht eine Person auf, die man Konklavemarschall nannte, offizieller
Titel: Marschall der Heiligen Römischen Kirche und Kustode des Konklaves. Das war
ein Mitglied des römischen Adels, der diese Funktion nur in der Zeit der Sedisvakanz
ausübte. Er konnte eigene Truppen ausheben, das waren bis zu 500 Mann starke Einheiten,
die den Apostolischen Palast schützten und die auch über eine berittene schnelle Eingreiftruppe
verfügten, um bei der Wahl des Papstes, wenn sein Name bekannt war, das Gebäude zu
schützen, in dem der gewählte Kardinal residierte. Weil dann das Volk sofort auf den
Palast zustürmte und alles an sich riss, was nicht niet- und nagelfest war. Wir kennen
aus der Geschichte viele Beispiele, dass dann Gerüchte aus dem Konklave drangen, und
dass eine ganze Reihe von Kardinälen große Einbußen an ihrem Besitz zu verzeichnen
hatten. Es gab auch eindrucksvolle Szenen, zum Beispiel die Zugänge zum Vatikan waren
stark gesichert. Die Brücken über den Tiber besaßen eigene Gitter, man kam praktisch
nur über Sicherheitsschranken in die Nähe des Vatikans.
Vor dem Konklave
gibt es alle möglichen Eide, die verschiedene Personengruppen ablegen müssen. Wer
schwört wann welchen Eid auf Geheimhaltung aller Informationen, die das Konklave betreffen?
Wir haben zwei Abschnitte von Eiden: jene, die vor dem Eintritt ins Konklave,
und jene, die zu Beginn der Wahlhandlung geleistet werden. Wir haben vor dem Konklave
sofort wenn die Kardinäle zusammenkommen einen Eid, den die Kardinäle leisten müssen,
indem sie sich verpflichten, die Rechtsnormen, besonders die Konstitution Universi
Dominici Gregis zu beachten, und noch einige andere Versprechungen ablegen: der Geheimhaltung,
dass sie sich nicht beeinflussen lassen von einer fremden Macht oder von Kreisen innerhalb
der Kirche. Daneben gibt es eine Gruppe von Personen, die ins Konklave eintreten werden,
die Geistlichen, die dort das Amt der Zeremoniare versehen oder der Beichtväter, das
ganze Personal, jene, die die Sakristei betreuen, die für das leibliche Wohle sorgen
wie Essen und medizinische Versorgung. Auch diese Personen leisten einen Eid. Dabei
hat Papst Benedikt ganz am Ende seines Pontifikates durch ein Motu Proprio die Bestimmungen
etwas verschärft: Wenn dieser Eid gebrochen wird, tritt die Tatstrafe der Exkommunikation
ein. Sie braucht nicht einmal festgestellt zu werden, sondern sie tritt mit diesem
Vergehen automatisch ein. Dann leisten die Kardinäle, wenn sie in die Sixtinische
Kapelle eingezogen sind, einen weiteren Eid, indem sie alles nochmals bekräftigen
und schwören, dass sie den wählen werden, den sie für würdig halten. Einen Teil dieses
Eides werden sie noch jedes Mal bei der Stimmabgabe sprechen. Auch da rufen sie Christus
noch einmal als Zeugen an, dass sie nur den wählen, von dem sie glauben, dass Gott
ihn dazu berufen hat.
Die Tatstrafe der Exkommunikation, die Benedikt XVI.
verfügt hat, trifft - bei Geheimnisverrat aus dem Konklave - ausschließlich das Personal,
nicht die Kardinäle, ist das richtig?
Ja, denn beim Kardinal haben wir
das Problem, dass man nicht weiß, wie seine Stimme zu zählen wäre, sollte er aufgrund
dieses gebrochenen Eides sich selbst exkommuniziert haben. Man wollte diese Problematik
draußen halten und hat diese Strafe auf die anderen Teilnehmer ausgerichtet. Das hat
rein praktische Gründe, glaube ich, weil man nicht riskieren will, dass ein Mitglied
der Wahlversammlung von einer schweren kanonischen Strafe betroffen ist und es heftige
Debatten geben könnte, wenn etwa seine Stimme für die Wahl ausschlaggebend sein könnte.
Welche Strafen würden denn einen Kardinal treffen, der ein Wahlgeheimnis
ausplaudert?
Das liegt im Ermessen des neuen Papstes. Er kann Strafen so
verhängen, wie er es für richtig hält.
Bis hin zur Exkommunikation?
Das
ist durchaus denkbar.
Nur ganz wenige Kurienchefs bleiben während der Sedisvakanz
im Amt: Neben dem Kardinalkämmerer sind das die Stellvertreter des Papstes für das
Bistum Rom und für den Petersdom, sowie der Leiter des Gnadengerichtshofes, der Apostolischen
Pönitentiarie. Warum gerade diese?
Es sind vor allem die Ämter, die eine
seelsorgerliche oder karitative Aufgabe haben. Auch der Almosengeber des Papstes bleibt
im Amt. Es soll in der Zeit der Sedisvakanz den Gläubigen weder in der geistlichen
noch materiellen Versorgung an irgendetwas fehlen.
Das Wappen des Heiligen
Stuhles ändert sich in der Sedisvakanz. Da ist ein altmodischer Schirm zu sehen, etwa
auch auf der Webseite des Heiligen Stuhles. Wofür steht dieser Schirm über den gekreuzten
Schlüsseln?
Dieser Schirm ist ein uraltes Symbol, das auf vorchristliche
Zeit zurückgeht und rund 2700 Jahre alt ist. Das war ein Würdezeichen der damaligen
Potentaten vor allem im Bereich Mesopotamien, also im Zweistromland, das dem jeweiligen
Herrscher vorangetragen oder über ihn gehalten wurde. Es ist eine verkleinerte Form
des Baldachins. Über diesen Gebrauch ist er nach Ägypten zu den Pharaonen gekommen
und dann nach Rom zu den Caesaren. Nach der konstantinischen Wende, also zu Beginn
des 4. Jahrhunderts, übernahmen die Päpste ja viele kaiserliche Symbole, auch diesen
Schirm. Er wurde als relativ weltliches Symbol verstanden, aber sehr früh auch jüdisch-christlich
gedeutet. Im Judentum wurde es als die „Bundeshütte“ gedeutet. In den christlichen
Texten als die Kirche – das Zelt Gottes unter den Menschen. Das wurde gemischt mit
dem Herrschersymbol. Ein altes und sehr schönes Zeichen, dadurch, dass dieses schützende,
aber auch bestimmte Rechte beanspruchende Symbol über den gekreuzten Schlüsseln Petri
zu sehen ist.