2013-03-08 13:15:42

Schweiz: Yoga im Kindergarten „religionsneutral“


Ein christliches Elternpaar aus Zürich darf nicht verhindern, dass sein Sohn im Kindergarten Yogalektionen erhält. Das hat das höchste Schweizergericht in Lausanne befunden. Laut Bundesgericht stellen die praktizierten Übungen kein Glaubensbekenntnis dar, sondern eine religionsneutrale Methode zur Auflockerung des Unterrichts, heißt es in einer Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur von Donnerstag. In einem Kindergarten im Kanton Zürich werde eine säkular geprägte Form von Yoga unterrichtet. Das Elternpaar fühlte sich durch die seiner Ansicht nach hinduistisch-religiöse Praxis des Yoga in seinen religiösen Gefühlen als gläubige Christen verletzt und ersuchte um Dispensation oder Umteilung des Sohnes.

(kipa 08.03.2013 mg)







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