Ein christliches Elternpaar aus Zürich darf nicht verhindern, dass sein Sohn im Kindergarten
Yogalektionen erhält. Das hat das höchste Schweizergericht in Lausanne befunden. Laut
Bundesgericht stellen die praktizierten Übungen kein Glaubensbekenntnis dar, sondern
eine religionsneutrale Methode zur Auflockerung des Unterrichts, heißt es in einer
Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur von Donnerstag. In einem Kindergarten
im Kanton Zürich werde eine säkular geprägte Form von Yoga unterrichtet. Das Elternpaar
fühlte sich durch die seiner Ansicht nach hinduistisch-religiöse Praxis des Yoga in
seinen religiösen Gefühlen als gläubige Christen verletzt und ersuchte um Dispensation
oder Umteilung des Sohnes.